Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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find ich nicht gut

Garfield, Friday, 02.02.2007, 12:20 (vor 6886 Tagen) @ Rüdiger
bearbeitet von Garfield, Friday, 02.02.2007, 12:28

Hallo Rüdiger!

Ja, wenigstens solche Sondersteuern für Männer sind gekippt worden.

Bleibt aber immer noch das Problem, daß nur Männer zu Zwangsdiensten verpflichtet werden können. Darauf basierte ja letztendlich auch diese Feuerwehrabgabe nur für Männer. Ich finde es sogar erstaunlich, daß sie gekippt wurde. Konsequent wäre nun, Zwangsdienste für Männer entweder ganz abzuschaffen oder aber solche Dienste auch auf Frauen auszudehnen.

In der DDR gab es auf Friedhöfen von kleinen Dörfern oft gar kein Personal. Es war dort also auch niemand angestellt, der Gräber schaufeln konnte. Deshalb wurden bei jeder Beerdigung in solchen kleinen Orten einige Leute dazu vergattert, das Grab auszuheben und später wieder zu schließen und auch den Sarg zu tragen. Natürlich betraf das nur Männer.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel 4 der europäischen Menschenrechtskonvention, über das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit:

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

Das bedeutet letztendlich, daß es auch laut dieser Konvention im Falle von Notständen (und darunter kann man eben auch verstehen, daß sich nicht genügend freiwillige Feuerwehr- oder Rettungsdienstleute finden) völlig okay ist, Menschen irgendwelche Pflichtdienste aufzudrücken. Die deutschen Gesetze geben das offenbar auch her, sonst wäre man ja nirgends auf die Idee gekommen, Männer zwangsweise für die Feuerwehr zu verpflichten. Da gleichzeitig Frauen von Pflichtdiensten ausdrücklich ausgenommen sind, betrifft das nur Männer. Jeder Mann kann hierzulande also jederzeit einen Bescheid erhalten, in dem steht, daß er sich ab sofort regelmäßig zu Übungen und Einsätzen der Feuerwehr, von Rettungsdiensten oder sonst irgendwozu einzufinden hat. Die Wehrpflicht ist da also tatsächlich nur der Gipfel des Eisbergs.

Freundliche Grüße
von Garfield


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