Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nochn Aufkleber

Provokat, Thursday, 01.02.2007, 22:35 (vor 6887 Tagen) @ FemKritiker

Der Aufkleber kritisiert imo auch, dass einerseits Rollenbilder abgebaut werden sollen, andererseits Männer zu solchen archaisch-orientierten Aufgaben gezwungen werden.
Die Männer werden in ihren Rollenpflichten gehalten, dann müssen konsequenterweise die Damen auch in ihren gehalten werden.
Auf der einen Seite sind Männer gewalttätig auf der anderen werden sie zu einer Ausbildung verpflichtet, die das Töten beibringt.

Die Formulierung des Aufklebers ist eingängig und zeigt eben die Sicht von einem Ex-Wehrdienstler.

[image]

Rainer


Finde ich im Grunde gut.

Geht nur irgendwie gegen mein Sprachgefühl und
habe Zweifel, dass das sprachlich so korrekt ist.

Meiner Meinung nach kann mein eine Pflicht nicht leisten.
Eine Pflicht kann man nur haben; es ist etwas, was einem
Mann (auf die Wehrpflicht bezogen) per Gesetz innewohnt.
Leisten kann man nur einen Dienst aber keine Pflicht.

Es müßte heißen, "Ich habe Wehrdienst geleistet" oder
"Ich habe Zivildienst geleistet", was ich aber auch nicht gut
fände, da es niemanden etwas angeht, ob man verweigert hat.

Im Gesetz heißt es ja, die Wehrpflicht wird durch Wehrdienst oder
Zivildienst erfüllt (oder so ähnlich).

Mir ist jetzt der Spruch eingefalllen:
"Ich habe meine Wehrpflicht erfüllt".

Der ist meiner Meinung nach zwar sprachlich korrekt, hat
aber das gleiche Manko Manko, dass "Ich habe Wehrpflicht geleistet." auch
hat.
Damit wird in gewisser Weise suggeriert, als wäre die Wehrpflicht
etwas, das mit dem Zwangsdienst in Friedenszeiten erfüllt wäre, was
aber ja eben nicht der Fall ist. Im Kriegsfall bedeutet Wehrpflicht
für Männer zeitlich unbegrenzten Dienst, mit der Pflicht verbunden,
zu töten und sich selbst der Todesgefahr aussetzen zu müssen (insofern
man nicht verweigert hat und im Kriegsfall stattdessen dann zeitlich
unbegrenzten Zivildienst leisten muß).

Ich würde vorschlagen:
"Ich habe meine Wehrpflicht* erfüllt"

und in kleinerer Schrift darunter:

"*den Teil des Zwangsdienstes,der in Friedenszeiten
aufgrund der Wehrpflicht zu leisten ist"

Durch diesen Zusatz wird dann deutlich, dass man auch
tatsächlich Zwangsdienst geleistet hat. Denn die
Wehrpflicht wäre auch erfüllt gewesen, wenn man
diesen Dienst nicht geleistet hat, da man eben ansonsten auch
Ableisten des Zwangsdienste auf Abruf zum Töten und Sich-Töten-Lassen
eingezogen werden kann.

Gut fände ich noch, wenn man unter dem Kreis noch ein Rechteck
anbringen würde (auch weißer Hintergrund und schwarze Schrift)
mit dem Aktenzeichen eines Urteils, um zu zeigen, dass auch das
höchste Verwaltungsgericht der Meinung ist, die Wehrpflicht sei ein
Ausgleich für höhere familiäre Belastungen von Frauen, so dass man
sich durch die Wehrpflicht als Mann von der (moralischen) Pflicht
zur Hausarbeit befreit hat und dies nun Frauensache ist):

"BVerwG 6 B 9.06
VG 17 K 1433/03"

(Zur Erinnerung:
"Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer lassen
sich sachliche Gründe finden, die vor Art. 14 EMRK standhalten. Solche
Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach wie
vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als
Männer."
http://www.bverwg.de/enid/ad49b1fa628a3541f1963b95df5d82d5,a82a327365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d09...


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