Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage

Rainer ⌂, Friday, 02.02.2007, 04:07 (vor 6887 Tagen) @ Andreas

Hallo

da ich nicht den "Genuß" des Grundwehrdienstes erleben durfte bin ich in
diesem Punkt ziemlich unwissend. Welche Grundrechte sind aufgehoben bzw
eingeschränkt wenn Mann seinen (Grund-)Wehrdienst ableistet?

Z.B. existiert die freie Arbeitsplatz- und Wohnsitzwahl nicht mehr.

Artikel 2 des Grundgesetzes gilt für dich nicht mehr. Persönliche Entfaltung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist gestrichen. Die Freiheit deiner Person fällt ebenfalls flach.
Art. 2.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ...
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Artikel 3 des Grundgesetzes gilt für dich nicht mehr. Nur Frauen sind gleichberechtigt.
Art. 3. GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ...benachteiligt oder bevorzugt werden.

Am besten stellst du eine Anfrage an das Kriegsministerium. Kann ich nur empfehlen. Man erhält eine Mege Information. Außerdem haben die Beamten dort so und so nichts Besseres zu tun.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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