Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage

FemKritiker, Friday, 02.02.2007, 04:24 (vor 6886 Tagen) @ Rainer

Artikel 2 des Grundgesetzes gilt für dich nicht mehr. Persönliche
Entfaltung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist gestrichen.
Die Freiheit deiner Person fällt ebenfalls flach.
Art. 2.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
...
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich.

Wehrpflichtgesetz:
§ 51 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Da bin ich ja sehr erleichtert, dass deutsche männliche Soldaten im Krieg
nicht sterben müssen, da ja im Wehrpflichtgesetz anscheinend das Recht auf
Leben nicht angetastet wird sondern nur das auf körperliche Unversehrtheit.

Man bin ich naiv gewesen, ich dachte tatsächlich ich hätte
als Soldat auch kein Recht auf Leben mehr.

Nur wie bringe ich den Soldaten der Gegenseite bei, dass sie zwar
in mein Bein aber nicht in meinen Kopf schießen dürfen ???


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