Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das war mein voller Ernst

Antifeminist (aus dem anderen Gelben), Thursday, 29.07.2010, 21:24 (vor 5645 Tagen) @ Garfield

Wäre gut, wenn du Links wie den oben gleich mit in den ersten Beitrag reinsetzt. Dann weiß
sofort jeder, wie es gemeint ist. Es hat ja nichtjeder Zeit, lange zu recherchieren.

Die Fälle sollten aber Grundlage sein wenn man sich zu dem Thema äußern will. Denn es gibt keine "Vergewaltigung" Das ist ein billiger Euphemismus der Fem-Fasch-Diktatur um Männer und Frauen gegeneinander aufzuhetzen. Alles Bestandteil um die Sklaverei zu perfektionieren. Es gibt Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Und daher hinkt Deine gesamte Argumentation, wie ein Wackelpudding auf 'ner Rüttelplatte.

Prinzipiell bin ich dafür, Vergewaltigung als Straftatbestand zu erhalten. Es darf aber keine Differenzierung
zwischen männlichen und weiblichenOpfern geben, auch nicht bei weiblichen Tätern und männlichen Opfern.

Wie bitteschön willst Du denn bei zwei verschiedenen Aussagen ein Urteil fällen? Das lädt doch geradezu ein, zum Machtmissbrauch.

Auch ist eine Vergewaltigung keineswegs das Schlimmste, was einem Menschen angetan werden kann. Die
Folgen sind für die Opfer im Wesentlichen dieselben wie bei schweren Gewaltverbrechen. Letztere
können nämlich auch langfristige psychische Folgen für die Betroffenen haben.

Du beziehst dich auf Subjektive Aussagen und Fem-Fasch-Untersuchungen, die dazu angefertigt wurden und werden um den Selbstbedienugnsparagraphen einzuführen und beizubehalten. Vor allem Deine Relationen sind besonders ulkig. Du willst also urteilen, was sich nun unangenehmer für ein "Opfer" anfühlt, sich zwei drei Gurken nebeneinander reinzuschieben oder ganz klassich einen warmen dicken Pimmel. Nur als Anmerkung: Der Pimmel funktioniert leider nicht, wenn die nicht "feucht" ist. Übrigens, wer Psychologen für voll nimmt ist gefährdet, selbst ein Fall für das Sofa zu werden.

Es gibt also keinen Grund, Vergewaltigungen als besonders strafwürdige Verbrechen anzusehen. Das wird
bisher nur deshalb getan, weil viele Menschen glauben, daß davon nur Frauen betroffen sind und Frauen eben
als besonders schützenswert gelten. Auf solche Märchen darf sich die Justiz nicht stützen.

Das lieg unter anderem daran, dass noch nicht einmal hier im Forum in gleich abfälliger Weise über das Weibliche, wie über das Männliche geredet werden darf. Versuchs einfach mal! Solange das der Fall ist werden Männer auch weiter im Dunkeln gehalten, dass ganz einfach funktionieren.

Deshalb muß bei Vergewaltigungen genauso verfahren werden wie bei anderen Delikten auch: Gibt es keine
Beweise, muß grundsätzlich ein Freispruch des Angeklagten erfolgen. Dagegen kann man nicht damit
argumentieren, daß so vielleicht mal ein Täter ungestraft davon kommt. Denn genauso gut kann auch
ein Unschuldiger verurteilt werden, und tatsächlich gibt es ja solche Fälle immer wieder.

Es gibt für ein nicht vorhandenes Verbrechen keine Beweise. Deswegen sitzen fast alle die dessen verurteil wurden unschuldig im Knast.

Bei einer Falschaussage muß grundsätzlich die Person, die die Falschaussage gemacht hat, dafür vor
Gericht gestellt werden, wobei geprüft werden müßte, ob die Falschaussage bewußt gemacht wurde.

Falschaussagen werden immer bewusst gemacht das andere ist ein Irrtum und die hat der Richter aufzuklären. Körperverletzung sieht man. Nötigung erkennt man, wenn sich der Angeklagte drastisch widerspricht.

Als Strafmaß für eine bewußte Falschaussage muß das durchschnittliche Strafmaß angesetzt
werden, das dem Opfer der Falschaussage bei einer Verurteilung geblüht hätte.

Wieso "durchschnittliche"?! Das gleiche Strafmass, was im Gesetzbuch für das Delikt gilt. Da muss das STGB nachgebessert werden. Denn die schreiben max. 5 Jahre.

Außerdem müßten sämtliche Kosten, die irgendjemandem durch die Falschaussage entstanden sind,
beglichen werden. Auch die Gerichtskostenund Kosten für das Opfer sowieso. Das sollte ausreichend abschrecken.

Die Kosten für schlampige Arbeit hat in jedem anderen Beruf der Arbeiter zu tragen. Dafür gibt es die Haftpflicht. So auch in hier Die Richter müssen für ihre Scheiße endlich in die Verantwortung geholt werden. Noch nie hat einer wegen Rechtsbeugung gesessen. Noch nie ist ein Vermögen von irgendeinem dieser Parasiten eingezogen worden zwecks Opferentschädigung.


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