Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das war mein voller Ernst

Garfield, Thursday, 29.07.2010, 14:50 (vor 5646 Tagen) @ Antifeminist (aus dem anderen Gelben)

Hallo Antifeminist!

Aha, dann bist du also wirklich ein Antifeminist.

Wäre gut, wenn du Links wie den oben gleich mit in den ersten Beitrag reinsetzt. Dann weiß sofort jeder, wie es gemeint ist. Es hat ja nicht jeder Zeit, lange zu recherchieren.

Prinzipiell bin ich dafür, Vergewaltigung als Straftatbestand zu erhalten. Es darf aber keine Differenzierung zwischen männlichen und weiblichen Opfern geben, auch nicht bei weiblichen Tätern und männlichen Opfern.

Auch ist eine Vergewaltigung keineswegs das Schlimmste, was einem Menschen angetan werden kann. Die Folgen sind für die Opfer im Wesentlichen dieselben wie bei schweren Gewaltverbrechen. Letztere können nämlich auch langfristige psychische Folgen für die Betroffenen haben.

Es gibt also keinen Grund, Vergewaltigungen als besonders strafwürdige Verbrechen anzusehen. Das wird bisher nur deshalb getan, weil viele Menschen glauben, daß davon nur Frauen betroffen sind und Frauen eben als besonders schützenswert gelten. Auf solche Märchen darf sich die Justiz nicht stützen.

Deshalb muß bei Vergewaltigungen genauso verfahren werden wie bei anderen Delikten auch: Gibt es keine Beweise, muß grundsätzlich ein Freispruch des Angeklagten erfolgen. Dagegen kann man nicht damit argumentieren, daß so vielleicht mal ein Täter ungestraft davon kommt. Denn genauso gut kann auch ein Unschuldiger verurteilt werden, und tatsächlich gibt es ja solche Fälle immer wieder.

Bei einer Falschaussage muß grundsätzlich die Person, die die Falschaussage gemacht hat, dafür vor Gericht gestellt werden, wobei geprüft werden müßte, ob die Falschaussage bewußt gemacht wurde. Als Strafmaß für eine bewußte Falschaussage muß das durchschnittliche Strafmaß angesetzt werden, das dem Opfer der Falschaussage bei einer Verurteilung geblüht hätte. Außerdem müßten sämtliche Kosten, die irgendjemandem durch die Falschaussage entstanden sind, beglichen werden. Auch die Gerichtskosten und Kosten für das Opfer sowieso. Das sollte ausreichend abschrecken.

Freundliche Grüße
von Garfield


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