Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheidung - gibts nicht

Rainer ⌂, Thursday, 17.06.2010, 16:08 (vor 5685 Tagen) @ Gevatter

Wobei manche Unterhaltsansprüche doch sogar erblich sind? In dem Fall
scheidet also allenfalls der Tod des Berechtigten.

Die Unterhaltspflicht erlischt nicht mit dem Tod des Verpflichteten
BGB §1586b Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.

http://wikimannia.org/index.php?title=Unterhalt#Die_Unterhaltspflicht_erlischt_nicht_mit_dem_Tod_des_Verpflichteten

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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