Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Andere Verträge: Konkubinat

Mus Lim ⌂, Wednesday, 16.06.2010, 00:13 (vor 5686 Tagen) @ Prof. Dreibein

Natürlich müssen auch andere Verträge (z.B. zeitlich befristet, freies
Konkubinat) möglich sein, aber in Deutschland hat man gar nicht die
Möglichkeit einen lebenslangen Ehevetrag mit Rechten und Pflichten
auf beiden Seiten abzuschließen.

Früher hat es das alles gegeben.
Die Menschen (Frau und Mann) haben in unterschiedlichen Formen zusammengelebt, in bürgerlicher Ehe, als Liebschaft, Könige hatten ganz offiziell ihre Mäträssen, Königinnen ihre "Günstlinge", etc.

Die christliche Kirche hat das aber sittlich verboten und den Staat gezwungen, alles andere als die kirchliche Ehe zu verfolgen und zu bestrafen. So kam es letztlich zur bürgerlichen Ehe des BGB.

Wichtig ist, dass die Betroffenen selbst wieder die Selbstbestimmung darüber zurückerlangen, wie sie zusammenleben wollen und dies nicht staatlich vorgeschrieben wird (Bedarfsgemeinschaft und ähnliche Juristereiein).

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