Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheidung - gibts nicht

weingeist, Thursday, 17.06.2010, 15:40 (vor 5685 Tagen) @ Prof. Dreibein

Die Ehescheidung ist existent. Geschiedene Männer haben
Zahlungsverpfichtungen gegen die Mütter aber geschiedene Frauen haben keine
Pflichten gegen den Vater.

Diese Verpflichtungen entstehen durch die Eheschließung, nicht durch die Scheidung. Auch eine verheiratete Frau kann ihren angetrauten Ehemann auf Unterhalt verklagen.
Passiert selten, da die meisten Männer, so lange sie sich verheiratet fühlen, ihre Zahleselei nicht hinterfragen.

Der Vertrag kann von seiten der Mutter gelöst werden aber nicht
umgekehrt.

Er kann gelöst werden. Das ist allein die freiwillige Entscheidung der Frau. Beruft sie sich konsequent auf ihre Ansprüche, so ist der Vertrag unauflösbar.

Man könnte einen solch einseitigen Vertrag als unsittlich bezeichnen. Ein
anderes Wort wäre Betrug.

Zustimmung. Der Betrug findet aber schon bei der Eheschließung statt, nicht erst bei der Scheidung.

Es muss ein fairer Vertrag her und wenn das Kleingedruckte so lautet "In
guten wie in schlechten Zeiten bis dass der Tod euch scheidet" dann muss
das in (fast?) jedem Fall eingehalten werden. Eventuell würde ich eine
Härtefallregelung noch einsehen, die dann aber unbedingt die Ausnahme
bleiben muss.

Dies ist bereits geltendes Recht. Der Mann zahlt in guten wie in schlechten Zeiten, bis dass der (i.d.R. sein) Tod ihn scheidet.

Natürlich müssen auch andere Verträge (z.B. zeitlich befristet, freies
Konkubinat) möglich sein, aber in Deutschland hat man gar nicht die
Möglichkeit einen lebenslangen Ehevetrag mit Rechten und Pflichten
auf beiden Seiten abzuschließen.

Lebenslang wie gesagt schon. Aber nicht mit fair ausbalancierten Rechten und Pflichten, und gleich 2x nicht nach den individuellen Vorstellungen der Heiratsilligen.

Das wäre mal was.


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