Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheidung - gibts nicht

Prof. Dreibein, Tuesday, 15.06.2010, 21:18 (vor 5686 Tagen) @ weingeist

Wenn Ehescheidung verboten beziehungsweise nicht existent wäre, dann

hätte

dies folgende Vorteile.


Ehescheidung IST faktisch nicht existent. Zumindest in Deutschland.

Die standesamtliche Ehe ist hierzulande ein Vertrag, der der Frau
lebenslängliche Ansprüche einräumt, der ebenso lebenslängliche
Verpflichtungen für den Mann gegenüberstehen, sonst (fast) nichts.

Die Ehescheidung ist existent. Geschiedene Männer haben Zahlungsverpfichtungen gegen die Mütter aber geschiedene Frauen haben keine Pflichten gegen den Vater.

Der Vertrag kann von seiten der Mutter gelöst werden aber nicht umgekehrt.

Man könnte einen solch einseitigen Vertrag als unsittlich bezeichnen. Ein anderes Wort wäre Betrug.

Es muss ein fairer Vertrag her und wenn das Kleingedruckte so lautet "In guten wie in schlechten Zeiten bis dass der Tod euch scheidet" dann muss das in (fast?) jedem Fall eingehalten werden. Eventuell würde ich eine Härtefallregelung noch einsehen, die dann aber unbedingt die Ausnahme bleiben muss.

Natürlich müssen auch andere Verträge (z.B. zeitlich befristet, freies Konkubinat) möglich sein, aber in Deutschland hat man gar nicht die Möglichkeit einen lebenslangen Ehevetrag mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten abzuschließen.


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