Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichstellung in der Privatwirtschaft

Eugen, Saturday, 02.01.2010, 20:23 (vor 5842 Tagen) @ Wisch-und-weg

ZEWA Wischundweg schrieb:

Gespannt bin ich allerdings eher, ob jemand etwas konkretes zu den
Gefühlen hinsichtlich der freien Wirtschaft sagen kann.

Dein Flehen soll erhört werden:

"Das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001, sowie die auf Länder- und kommunaler Ebene schon länger existierenden Gesetze sind im Grunde lediglich „hausinterne“ Anweisungen, die Politik und Administration bislang nur in ihrem Einflussbereich als Arbeitgeber durchsetzen konnten. Jedoch soll die „Gleichstellungspolitik“ offensichtlich ohne parlamentarische Kontrolle, nach und nach, quasi auf dem Umweg über die Anwendung in der Administration, in die restliche Gesellschaft hineingetragen werden. Diese Intention ist ausdrücklich bereits im Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG von 2001 festgeschrieben:

„Zu § 3 – Geltungsbereich: Das Gesetz gilt nach Absatz 1 nicht nur – wie das Frauenfördergesetz – für die öffentlich-rechtliche unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung, die in bundeseigener Verwaltung geführten öffentlichen Unternehmen und die Bundesgerichte. Vielmehr wird durch die Einbeziehung der Bundesverwaltung in Privatrechtsform eine Gesetzeslücke geschlossen. Absatz 2 soll die entsprechende Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes gewährleisten, wenn ein zuvor in bundeseigener Verwaltung geführtes Unternehmen in die Rechtsform eines privaten Unternehmens überführt wird. Diese Regelung ist notwendig, solange es noch kein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft gibt.“"

Quelle: "Schöne neue durchgegenderte Welt - Anspruch und Realität der Gender Mainstreaming Ideologie" in dem Sammelband "Der Staat als Super Super Nanny".

Das Buch ist bei der Friedrich Naumann Stiftung erschienen und kann dort kostenlos bestellt oder als Dokument herunter geladen werden. Hier der Link:
http://www.freiheit.org/webcom/show_article_bb.php/_c-618/_nr-10380/i.html


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