Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden

wisch-und-weg, Saturday, 02.01.2010, 15:01 (vor 5842 Tagen)

Dies warf mir Oliver vor:

Wie könnt ihr Femanzen von GLEICH-Stellungsbeauftragten reden, wenn Männer gesetzlich für dieses Amt weder das aktive oder passive Wahlrecht haben.


Spontan wollte ich antworten, dass auch ich noch nie in meinem Leben aufgefordert wurde, eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen.

Das liegt natürlich daran, dass es diese Einrichtung ja nur im eng begrenzten Behördenfeld gibt. In der freien Wirtschaft - wo ich wie die allermeisten Arbeitnehmer tätig bin - gibt es höchstens Regelungen, die eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes oder sonstiger Merkmale verbieten. Davon profitieren natürlich auch Männer - auch wenn ihr mir diese Aussage sicher genauso wieder um die Ohren hauen möchtet, wie das vorhandene Recht der Männer, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. . ;-)

Ich habe dann eine wenig in den Gesetzestexten gegoogelt und dabei gefunden, dass bei einer Behörde in der Tat nur die Frauen wahlberechtigt sind.

Ganz deutlich und klar:

Das ist nicht richtig. Da ist Olivers Vorwurf berechtigt. Es sollten grundsätzlich Männer und Frauen das aktive und passive Wahlrecht haben.


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