Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden

Goofos @, Saturday, 02.01.2010, 19:34 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg

Ganz deutlich und klar:

Das ist nicht richtig. Da ist Olivers Vorwurf berechtigt. Es sollten
grundsätzlich Männer und Frauen das aktive und passive Wahlrecht haben.

Das mag richtig sein, wenn die Gleichstellungsbeauftragte auch für Männer zuständig wäre. Ist sie aber nicht. Es geht ja schließlich darum Diskriminierungen, Benachteiligungen usw. von Frauen abzubauen. Ein Glück wenn damit auch Benachteiligungen von Männern in Verbindung stehen. Mehrheitlich werden in der Verbindung aber eher neue Benachteiligungen von Männern geschaffen um Benachteiligungen von Frauen abzuschaffen. Ein echter gesonderter Blick auf die Männer existiert bei denen nicht, schon gar nicht Männer vor Benachteiligungen zu schützen.

Nicht nur das Wahlrecht ist Humbug, sondern die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ansich ist Humbug. Das würde erst wieder einen Sinn ergeben wenn man der einen Gleichstellungsbeauftragten für Männer gegenüber stellen würde.


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