Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Gleichstellungsbeauftragte bei Universitäten (Beispiel Bochum)

Mus Lim ⌂, Saturday, 02.01.2010, 16:22 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg

Wahlordnung
für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Hochschule Bochum

in der Fassung der Änderungsordung vom 2. Oktober 2009

§ 34
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung

(3) Das aktive Wahlrecht für die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertretung haben - mit Ausnahme der Präsidentin und der Vizepräsidentin für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung - alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Wählbar sind (passives Wahlrecht) - mit Ausnahme der Präsidentin und der Vizepräsidentin für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung - nur die Hochschullehrerinnen und akademischen Mitarbeiterinnen sowie die weiteren Mitarbeiterinnen der Hochschule, wenn diese ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.

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