Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rudiment im Strafrecht

adler, Kurpfalz, Thursday, 31.12.2009, 01:28 (vor 5844 Tagen) @ ajki


Gibt es dazu genaue Ausführungen? Würde mich interessieren.

Das hatte kürzlich Pilatus hier gepostet.
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=107864

"Zitate aus dem Kriminologisches Journal 1991, S. 125
Strafrecht für Männer, Psychiatrie für Frauen / Kips"

Meine Zusammenfassung daraus:

Frauen keinem solchen mächtigen Instrument der sozialen Kontrolle, wie es das Strafrecht darstellt, unterworfen.
Die Psychiatrie ist - als Pendant zum Strafrecht - die soziale Kontrolle über Frauen oder besser gesagt, über ihre Arbeit.
Gefängnisse sind vorwiegend mit jungen, arbeitslosen Männern bevölkert, die sich der Erwartung widersetzt haben, die unvorteilhaftesten Arbeitsplätze mit geringer Bezahlung zu akzeptieren.
Die am häufigsten angewendeten Tatbestände des Strafrechts beziehen sich auf Bereiche, die fast ausschließlich von Männern besetzt sind.
Bereiche, die von Frauen besetzt sind, finden sich im Strafrecht so gut wie nicht. Probleme, Konflikte und unerwünschtes Verhalten in diesen Bereichen werden nicht kriminalisiert.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


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