Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine kulturelle Antwort

Mus Lim ⌂, Wednesday, 30.12.2009, 10:12 (vor 5845 Tagen) @ Sven

Stellt sich nur eine Frage:

Wenn die Mutter qua Geburt und Betreuung zunächst nicht leistungsfähig
ist, und der Vater sich qua Erklärung der Pflichten entledigen kann - wer
trägt dann die Kosten des Kindes, die ja dennoch entstehen?

Die Menschheit hat eine Kultur entwickelt, die Sexualität (und damit Kinder) in der Familie für gesellschaftlich wünschenswert, außerhalb der Familie aber verpönt sieht.

Es ist nun höchst unanständig, die Institution Familie zu schleifen und dann die empörte Frage nach der Alleinerziehenden mit dem Kind zu stellen.

Die Antwort auf diese Frage nach der Mutter, allein mit dem Kind und "qua Geburt und Betreuung zunächst nicht leistungsfähig" war ja gerade die Schaffung der Familie als Kulturleistung.


Die Svens dieser Welt zerstören Feuerschutzeinrichtungen, um dann empört die Frage zu stellen, warum nichts gegen die Feuergefahr unternommen wird.

Was für Folgen hätte das für die Gesellschaft?

Die Antwort wird Ihnen in 30-50 Jahren ein Muslim geben. ;-)

Einführung einer "Abtreibungspflicht", falls der Vater sich dagegen
entscheidet?

1. Kein Vater kann sich "dagegen" entscheiden, weil kein Vater überhaupt gefragt wird.
2. Keine Frau wird gezwungen außerhalb der Ehe schwanger zu werden oder, wenn verheiratet, sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen.


Niemand hat im Schadensfall Anspruch darauf, dass die Versicherung im Brandfall zahlt, wenn bewusst und vorsätzlich Feuermelde- und Sprengleranlagen (vom Eigentümer selbst) außer Betrieb gesetzt wurden.


Die o.g. Frage ist so kindisch wie ein Kind, dass sein Spielzeug mutwillig zerstört (auf den Boden wirft) und es dann dem Vater gibt: "Papa, heile mache!"

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