Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-)))

Altschneider, Friday, 15.07.2005, 12:16 (vor 7451 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) von XRay am 14. Juli 2005 19:05:

Da kann ordentlich was zusammen kommen, wenn das Kind mit 25 von
seiner Mutter erfährt, daß du ihr Pappa bist und eine
Anfechtung betreibt.... ohoh.. kauf dir lieber Kondome.

Soweit ich das weiß, beträgt die Reklamationszeit bei Kindern 2 Jahre. Danach besteht keine Möglichkeit mehr, Unterhaltsansprüche abzuwehren oder zu verlagern.
Hat auch den Sinn, das Kindesunterschiebung, die ja strafbewehrt ist, nach 2 Jahren verjährt.
Kein Wunder, dass diese Strategie so beliebt ist. Kondome kann man ja trotzdem kaufen.

Altschneider


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