Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God!

Wodan, Thursday, 14.07.2005, 01:59 (vor 7453 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! von Rüdiger am 13. Juli 2005 22:02:27:

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Sind halt Diplomaten, nichtwahr?
Was sie dabei dachten, als sie "Oh my God!" sagen, wäre viel intressanter gewesen........schade.

Wie ist das denn nun in anderen Ländern geregelt? Also die Grundannahme, daß Kinder, die in einer Ehe geboren werden, auch tatsächlich Kinder der beiden Eheleute sind, finde ich an sich vernünftig.

Ja klar, weil angenommen werden muß, daß der Ehemann der Vater ist. Aber darum ging es nicht. Vielmehr wird deutlich gesagt: "bei denen jedoch der biologische Vater ein anderer als der Ehegatte ist" - d.h. es ist bekannt, daß der Ehemann NICHT der Vater ist. Dennoch aber gilt er familienrechtlich als Vater! Und es bedarf einigen Papierkriegs, den biologischen Vater auch für den rechtlichen zu erklären. Wenn irgendjemand (Mutter, rechtl. Vater oder biolog. Vater) nicht will, schon mal erst recht! DAS ist einzigartig am deutschen "Recht".
Gruß
Wodan


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