Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God!
Als Antwort auf: Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! von Rüdiger am 13. Juli 2005 22:02:27:
"Was viele Botschafter erstaunte: Deutsche Kinder, die ehelich geboren sind, bei denen jedoch der biologische Vater ein anderer als der Ehegatte ist, gelten rechtlich automatisch als Kinder des Ehemannes. "Oh my God!", entfuhr es Fatoumata Sire Diakite, Botschafterin Malis, "sehr verwirrend!" Auch viele andere Diplomaten schüttelten verwundert den Kopf. Und das in Deutschland, das weltweit für seinen Ordnungssinn berühmt ist!"
Tja.
Wodan
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Sind halt Diplomaten, nichtwahr?
Was sie dabei dachten, als sie "Oh my God!" sagen, wäre viel intressanter gewesen........schade.
Wie ist das denn nun in anderen Ländern geregelt? Also die Grundannahme, daß Kinder, die in einer Ehe geboren werden, auch tatsächlich Kinder der beiden Eheleute sind, finde ich an sich vernünftig. Wovon soll man auch sonst erst einmal ausgehen? In 90 bis 95 % aller Fälle sind sie's ja auch, Gott sei Dank. Interessant wird's erst, wenn man betrachtet, was geschieht, wenn diese Grundannahme - aus was für Gründen auch immer - ins Wanken gerät .... Und da würde mich doch mal interessieren, was z. B. Schweden, Frankreich, USA zu heimlichen oder nichtheimlichen Vaterschaftstests sagen .... Weiß jemand was darüber?
Gruß, Rüdiger
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Der Punkt ist:
"Der leibliche Vater hat kein Recht auf Anfechtung der Scheinvaterschaft"
[Handbuch Sorgerecht, 1998, Heyne Verlag]
Soll heissen, daß eine Ehefrau sich von einem beliebigen Mann schwängern lassen kann, ohne dass dieser Mann dann ein Recht auf
eine Anfechtung der (Schein)vaterschaft hätte. Lediglich der Ehemann (Scheinvater), die Mutter, oder irgendwann auch das Kind hätten die
Möglichkeit einer Vaterschafts-Anfechtung.
Wo kein Recht auf Anfechtung ist, da hilft auch ein Vaterschaftstest nicht weiter. (Sowas können sich theo. Ehepaare zunutze machen, die
sich unbedingt ein Kind wünschen, es aber mit der Zeugungsfähigkeit hapert.)
Leibliche Vaterschaft ist also nicht zwangsläufig mit irgenwelchen Rechten gekoppelt. Völlig anders also, als bei leiblicher Mutterschaft....
Ein Ehemann, der Anfechten möchte hat allerdings hierzulande auch
schlechte Karten, da er zunächst einmal "Umstände" nachweisen muss,
"die gegen die Vaterschaft sprechen". Es gilt eine Frist von 2 Jahren
(die meines Wissens noch verkürzt werden soll) ab dem Zeitpunkt, zu
dem die Umstände bekannt wurden.
Wenn heimlich durchgeführte Vaterschaftstest hier als
solche Umstände ausgeschlossen werden, dann wird es
meisst schwierig berechtigte Zweifel nachzuweisen.
Vielleicht dann, wenn das Kind farbig ist, der Vater weiss und die Mutter bei den Grünen, oder so....obwohl... dann liegt das ja nahe...
))
Wie das in anderen Ländern gehandhabt wird, keine Ahnung.
gesamter Thread:
- Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Wodan,
13.07.2005, 21:51
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
XRay,
14.07.2005, 00:32
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Rüdiger,
14.07.2005, 01:02
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Odin,
14.07.2005, 01:45
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! - Wodan, 14.07.2005, 01:53
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Wodan,
14.07.2005, 01:59
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! - Scipio Africanus, 15.07.2005, 16:41
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
XRay,
14.07.2005, 02:01
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Odin,
15.07.2005, 00:54
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! - XRay, 15.07.2005, 02:37
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Odin,
15.07.2005, 00:54
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! - Lucius I. Brutus, 14.07.2005, 21:32
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Odin,
14.07.2005, 01:45
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
Rüdiger,
14.07.2005, 01:02
- Quelle? -
martin,
14.07.2005, 11:03
- Re: Quelle? Hier! - Moni, 14.07.2005, 12:14
- Re: Quelle? - Wodan, 14.07.2005, 12:46
- Re: Quelle? - Garfield, 14.07.2005, 14:46
- Re: Quelle? - Norbert, 14.07.2005, 15:34
- Re: Deutsches Familienrecht: Was mir gestern so durch den Kopf schoss.. -
XRay,
14.07.2005, 17:48
- Re: Deutsches Familienrecht: Halbe Entwarnung... - XRay, 14.07.2005, 21:55
- DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Sven,
14.07.2005, 18:14
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
XRay,
14.07.2005, 22:05
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) - Odin, 15.07.2005, 00:44
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Altschneider,
15.07.2005, 12:16
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
XRay,
15.07.2005, 22:03
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Conny,
16.07.2005, 03:30
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Krischan,
16.07.2005, 10:49
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Odin,
16.07.2005, 18:43
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Conny,
16.07.2005, 20:10
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) - Odin, 16.07.2005, 22:08
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Conny,
16.07.2005, 20:10
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Odin,
16.07.2005, 18:43
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Krischan,
16.07.2005, 10:49
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
Conny,
16.07.2005, 03:30
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... - oder doch nicht? - XRay, 15.07.2005, 22:44
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
XRay,
15.07.2005, 22:03
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) - Odin, 15.07.2005, 00:45
- Re: DAS ist ja besser als Verhütung ... :-))) -
XRay,
14.07.2005, 22:05
- Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! -
XRay,
14.07.2005, 00:32