Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God!

Lucius I. Brutus, Thursday, 14.07.2005, 21:32 (vor 7452 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! von Rüdiger am 13. Juli 2005 22:02:27:

Wie ist das denn nun in anderen Ländern geregelt? Also die Grundannahme, daß Kinder, die in einer Ehe geboren werden, auch tatsächlich Kinder der beiden Eheleute sind, finde ich an sich vernünftig. Wovon soll man auch sonst erst einmal ausgehen? In 90 bis 95 % aller Fälle sind sie's ja auch, Gott sei Dank. Interessant wird's erst, wenn man betrachtet, was geschieht, wenn diese Grundannahme - aus was für Gründen auch immer - ins Wanken gerät .... Und da würde mich doch mal interessieren, was z. B. Schweden, Frankreich, USA zu heimlichen oder nichtheimlichen Vaterschaftstests sagen .... Weiß jemand was darüber?

In Frankreich sind die Vaterschaftstests verboten! Allerdings muß man berücksichtigen, daß dort die Feststellung der Vaterschaft für alle beteiligten gerichtlich sehr schwierig zu erwirken ist. Das französische Gestez orientiert sich immer noch am Code Civil von Napoléon, wo man davon ausgeht, daß die Ehe eine civilen Institution ist, wo beide Partner hinsichtlich der Sexualtität "freilaufen" können! m.a.w. kann dort meines Wissens nach eine Frau nicht wie in Deutschland die Vaterschaftfeststellung ihres Kindes gerichtlich leicht erzwingen. Also gleiches Recht (bzw. Unrecht) für ALLE! HIER sieht man wieder die perverse Situation in Deutschland! Hier braucht die Frau einen Zeigefinger und der Mann einen hinreichenden Anfechtungsverdacht!

Gruß!


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