Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God!

Rüdiger, Thursday, 14.07.2005, 01:02 (vor 7453 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Deutsches Familienrecht: Oh, my God! von XRay am 13. Juli 2005 21:32:

"Was viele Botschafter erstaunte: Deutsche Kinder, die ehelich geboren sind, bei denen jedoch der biologische Vater ein anderer als der Ehegatte ist, gelten rechtlich automatisch als Kinder des Ehemannes. "Oh my God!", entfuhr es Fatoumata Sire Diakite, Botschafterin Malis, "sehr verwirrend!" Auch viele andere Diplomaten schüttelten verwundert den Kopf. Und das in Deutschland, das weltweit für seinen Ordnungssinn berühmt ist!"
Tja.
Wodan

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Sind halt Diplomaten, nichtwahr?
Was sie dabei dachten, als sie "Oh my God!" sagen, wäre viel intressanter gewesen........schade.

Wie ist das denn nun in anderen Ländern geregelt? Also die Grundannahme, daß Kinder, die in einer Ehe geboren werden, auch tatsächlich Kinder der beiden Eheleute sind, finde ich an sich vernünftig. Wovon soll man auch sonst erst einmal ausgehen? In 90 bis 95 % aller Fälle sind sie's ja auch, Gott sei Dank. Interessant wird's erst, wenn man betrachtet, was geschieht, wenn diese Grundannahme - aus was für Gründen auch immer - ins Wanken gerät .... Und da würde mich doch mal interessieren, was z. B. Schweden, Frankreich, USA zu heimlichen oder nichtheimlichen Vaterschaftstests sagen .... Weiß jemand was darüber?

Gruß, Rüdiger


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