Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: HH-Justizsenator Kusch zu BGH-Urteil

Magnus, Friday, 14.01.2005, 12:44 (vor 7691 Tagen) @ Lecithin

Als Antwort auf: Re: HH-Justizsenator Kusch zu BGH-Urteil von Lecithin am 14. Januar 2005 10:09:07:

Moin Andreas,
schwierig ist es, bei der Begriffsverwirrung klar zu argumentieren. Mich wundert einwenig, dass der Senator diese Polemik aufmacht:
1. Die privaten Tests sind -meines Wissens nach- noch nie gerichtlich verwertbar gewesen, weil die Probenquelle beliebig sein kann.
2. Die Tests waren aber Indikator für zweifelnde Männer, die DANACH leicht und risikolos den Rechtsweg gehen konnten.

Das groteske ist nur, dass der private Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter nicht ausreicht, eine Vaterschaftsanfechtung einzuleiten und einen gerichterlichen Test anzuordnen. Das ist doch weltfremd, denn berechtigter kann ein Zweifel nicht sein. Dass der Test nicht als Beweismittel verwendet werden kann, ist klar und stand nie zur Disposition, aber dass so ein Test nicht ein berechtigter Zweifel an der Vaterschaft darstellt, ist der Witz des Jahrhunderts.

Magnus


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