Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: HH-Justizsenator Kusch zu BGH-Urteil

Magnus, Friday, 14.01.2005, 12:41 (vor 7691 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: HH-Justizsenator Kusch zu BGH-Urteil von ein weiterer Andreas am 14. Januar 2005 09:20:41:

der hamburger Justizsenator Kusch hat das BGH-Urteil und das geplante Verbot von selbständigen Vaterschaftstests scharf kritisiert.
[quote]Nach Kuschs Ansicht müssen diese Vaterschaftstests legal und deren Ergebnisse für Vaterschafts-Anfechtungsklagen verwertbar sein. Einem zweifelnden Vater müsse der Gerichtsweg offenstehen. Die jetzige Rechtshandhabung bedeute eine komplette Rechtsverweigung für Männer.
[/quote]

Na endlich mal einer, der sein Gehirn noch nicht verloren hat. Dass ein heimlicher Vaterschaftstest nicht als "Beweis" gelten kann ist ja jedem klar und verständlich, aber so ein Test muss doch auch ein berechtigter Zweifel für eine Vaterschaftsanfechtungsklage sein, so dass dann ein gerichtlicher Test angeordnet werden kann. Viele Leute haben das ja nicht verstanden, was a) Beweismittel und b) berechtigte Zweifel sind und wie man das vor Gericht einbringt. Das BGH-Urteil ist somit äußerst grotesk, dass es selbst den heimlichen Vaterschaftstest nicht als berechtigten Zweifel für ein Anfechtungsverfahren anerkennt. Der Witz des Jahrhunderts in meinen Augen. So nach dem Motto: " Und wie kommen Sie nun darauf, dass Sie nicht der Vater sind? Da müssen sie schon mit konkreteren Zweifeln kommen, also mit so einem Vaterschaftstest. So geht das nicht..."

Magnus


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