Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: HH-Justizsenator Kusch zu BGH-Urteil

ein weiterer Andreas, Friday, 14.01.2005, 12:36 (vor 7691 Tagen) @ Lecithin

Als Antwort auf: Re: HH-Justizsenator Kusch zu BGH-Urteil von Lecithin am 14. Januar 2005 10:09:07:

Hallo,

ich stehe auf dem Schlauch ...

1. Die privaten Tests sind -meines Wissens nach- noch nie gerichtlich verwertbar gewesen, weil die Probenquelle beliebig sein kann.
2. Die Tests waren aber Indikator für zweifelnde Männer, die DANACH leicht und risikolos den Rechtsweg gehen konnten.

Ja, aber gerade das ist doch nach dem jüngsten BGH-Urteil nicht mehr der Fall. Der private Test gilt nicht als Indikator, die Vaterschaftsfeststellung kommt gerichtlich nicht in Gang. Der Rechtsweg nimmt sich de facto des Falles nicht an ...

Gruß

Andreas


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