Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fangfrage(n)

Ferdi, Tuesday, 14.12.2004, 15:11 (vor 7723 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Re: Fangfrage(n) von Bruno am 14. Dezember 2004 12:31:40:

Lass dich nicht in die Irre führen. Man will nur ablenken. Das Gesetz zum Verbot der Vaterschaftstests dient in erster Linie ja den Frauen, die es bewusst missbrauchen wollen. Frauen, die keine Kinder unterschieben, nützt es ja nichts. Fakt ist, dass die Justutzministerin (!) ein Gestz möchte, das Betrug und den Straftatsbesatnd der Kinderunterschiebung wesentlich erleichtert.

Betrug und Kindesunterschiebung sind Straftatbestände und müssen aufgeklärt und geahndet werden. Wir werden also bald folgende Zustände haben:

Ein Betrug wird bekannt. Der Betrogene zeigt den Betrüger an. Die Justiz sagt: "Wir können den Betrug leider nicht aufklären, da der Betrüger sich auf sein 'informelles Selbstbestimmungsrecht' beruft, keine Aussagen macht und die Beweiserhebung mit demselben Argument unterbunden hat. Daher ist es dem Gericht nicht möglich, den Betrüger zu bestrafen und Ihnen, sehr geehrter Betrogener, Schadenersatz zukommen zu lassen".

Mit anderen Worten: Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wird Betrug legalisiert. Er steht zwar noch als Straftat im Strafgesetzbuch, kann aber nicht bestraft werden, da jegliche Ermittlung blockiert werden kann und auch blockiert werden wird. Wenn dieses Gesetz also in Kraft tritt, sollte ich doch mal versuchen, durch Betrug zu Kohle zu kommen statt aussichtslos im Lotto zu spielen. Auf diese subtile Weise könnte nach und nach das gesamte Strafgesetzbuch paralysiert werden.

Herrliche Zustände.

Ferdi


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