Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fangfrage(n)

Magnus, Tuesday, 14.12.2004, 13:40 (vor 7723 Tagen) @ Lecithin

Als Antwort auf: Fangfrage(n) von Lecithin am 13. Dezember 2004 21:05:51:

Bei Gentests muss man differenzieren. Zum einen muss man zwischen staatlichen und privaten Gentests differenzieren, zum anderen zwischen Gentest die über fremde Personen gemacht werden oder über vermeintliche Verwandschaftsverhältnisse und dritten kommt es noch drauf an, WAS und WOZU der Gentest verwendet wird und welche Informationen daraus abgelesen werden. Deswegen ist deine Frage nicht differenziert genug.

Ein privater Gentests zur Verwandheitsbestimmung sollten demnach für vermeintliche direkte Eltern - da es ein Grundrecht ist, über die eigenen Verwandschaftsverhältnisse bescheid zu wissen, schließlich geht es auch ums Geld (Erbe) und zwischenmenschliches Verhältnis. Da man als Vater das Sorgerecht über das Kind besitzt, darf man also auch dessen Gene nehmen. Die Gene der Mutter oder des Vaters hingegen, darf man nicht einfach ungefragt nehmen, weil diese Personen mündig sind.

Ein privater heimlicher oder ein staatlich angeordneter Gentest, der dazu dienen solle die Wertigkeit (Erbkrankheiten, Gesundheit) eines (potentiellen) Partners zu bestimmen (siehe Gattaca), sollte nicht zulässig sein, weil diese Gentest tatsächlich in die Privatssphäre eines anderen Menschen ungefragt hineinreicht.

Ein staatlicher Gentest zum erlangen eines genetischen Fingerabdruckes, der (vermutlich) keine Informationen (Krankheiten etc.) über den betreffenden Menschen sammelt, außer dass man ihn genau identifizieren kann. So werden die Daten, glaube ich auch abgespeichert - quasi eine Einwegverschlüsselung, die bei neuen Proben immer wieder durchgeführt wird und dann das ergebnis mitd er Datenbank verglichen wird. Dass sind ein paar Kurven auf nem Bildschirm, und wenn die alle direkt übereinander liegen, dann stimmen Probe mit Datenbank überein oder so ähnlich. Ob das anlegen einer Bundesweiten Datenbank für den genetischen Fingerabdruck sinnvoll ist, weiß ich nicht, dass man muss man sich überlgen. Wenn man es tut, dann aber für alle Menschen. Die vorteile snd verführerisch: man findet sehr schnell den wahren Täter einer Straftat (z.B. Kind geboren und in Mülleimer geschmissen - halbe Stunde stpäter hat man die Täterin). Auf der anderen Seite gibt es auch eine Gefahr, nämlich dass man sich zu sehr auf die Untersuchungsmethode verläßt. Dabei kann man leicht eine Tat mit gesammeltem Genmaterial einer anderen Person (z.B. Haare - traue nie deienm Friseur) verschleiern und eine falsche Fährte legen. Kann man auch heute schon. Man bricht z.B. heimlich nachts in ein Schmuckgeschäft ein und hinterläßt dort z.B. ein paar Haare in der Vetrine von einer Person, die man nicht leiden kann. Oder man klaut eine Blutkonserve aus dem Krankenhaus und tut so, als habe man sich beim Scheibeeinschlagen geschnitten. Aber auch diese Datenbank würde keine Informationen über Personen preisgeben, außer eventuelle Verwandschafts- und Identitätsverhältnisse.

Magnus

Was haltet Ihr von Gentests, um Verbechen jedweder Art aufzuklären?
Dürfen Sie:
a) an Neugeborenen durchgeführt werden, die irgendwann nichtmehr "neugeboren" sind, sondern erwachsen
b) an allen Männern durchgeführt werden, die nicht "hochwohl-geboren" sind (will sagen: alle "üblichen Verdächtigen", also auch Du)
Oder sollen sie an:
a) allen Menschen durchgeführt werden
b) keinem Menschen durchgeführt werden
oder dürfen sie:
a) nur an Neugeborenen durchgeführt werden zur Aufklärung eines Verbrechens (Betrug bezüglich Unterhalt usw.)
b) danach mit Hinweis auf die Wirksamkeit der Aufweichnug jeglichen Datenschutzes und unser aller Persönlichkeitsrechte dienend an ALLEN ZU JEDER ZEIT durchgeführt werden
Besorgte Grüße ob der "selektiven-Sicht-unterdrückter-Väter-und-ihres-Missbrauchspotenzials-durch-sozusagen-Machtbesessene"!
Unbedingt nachdenken in ruhiger Minute, spüren, wägen, erschrecken...
Gruß!
Lecithin


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