Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wehrpflicht soll gesetzlich abgesichert werden

Ferdi, Sunday, 25.04.2004, 03:57 (vor 7958 Tagen) @ Mikel

Als Antwort auf: Re: Wehrpflicht soll gesetzlich abgesichert werden von Mikel am 24. April 2004 22:44:


Hallo!

Und ob die in Bedrängnis sind! Und wie! Denen steht das Wasser bis zum Hals!

Ich beziehe mich auf meinen Beitrag vom 21. April in dem ich darzulegen versucht habe, warum meiner Meinung nach die ganze Männerwehrpflicht einschliesslich des Blinddarm-Artikels 12a nichtig ist. Jeder, der den Wehr- und Zivildienst verweigert, kann deswegen nicht bestraft werden, weil sämtliche gesetzlichen Grundlagen dafür wegen eines Formfehlers nichtig sind. Der Formfehler wurde in den 50er Jahren bei der Einführung der Männerwehrpflicht gemacht, indem man es versäumt hatte, den Artikel 3 GG vorher entsprechend abzuändern. M. E. hätte das unbedingt vorher geschehen müssen.

Würde mich wirklich mal interessieren, wenn ein Verweigerer das mit der Argumentation bis zum EuGH durchklagen würde. Bisher hat das nämlich noch niemand gemacht. Es werden doch sonst alle möglichen Klagen mit der Begründung abgewimmelt, sie enthielten Formfehler. Komisch nur, dass dieser Formfehler bisher noch nicht erkannt wurde.

Gruss,
Ferdi


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