Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Leasingehe?

Emmalein, Wednesday, 03.03.2004, 10:13 (vor 8010 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Leasingehe? von Odin am 02. März 2004 11:56:02:

Wenn man das Sorgerecht aus maskuistischer Sicht betrachtet, geht es dabei nicht um das Recht des Kindes auf seinen Vater, sondern um das Recht des Vaters auf sein Kind.

Quatsch! Aber absoluter Quatsch! Du schließt von der Einstellung von Frauen zu ihren Kindern auf die Einstellung der Männer!

Der Vater muss sich lediglich um die Versorgung des von ihm verursachten Kindes mit kümmern, wenn es ein uneheliches Kind ist. Find ich auch o. k. so, das ist das Verursacher-Prinzip (wer etwas verursacht, muss dafür auch gerade stehen, wird ja auch in anderen Bereichen angewandt - der Mann hat die Schwangerschaft der Frau mit verursacht, also muss er auch für die finanziellen Folgen gerade stehen. Er hätte ja auch ein KOndom beim Sex verwenden können!;-)).

Ich finde, solche Väter gehören damit bestraft, daß man ihnen das Kind übergibt und die Mütter dürfen als Belohnung nur zahlen und vielleicht das Kind ein- zweimal sehen (Nein, nicht im Jahr, bis es 18 ist!)

Wenn also ein nicht betreuender Vater (MUTTER) das Recht haben will, in die Erziehung mit hineinzureden (Sorgerecht), dann muss er meines Erachtens auch zumindest finanziell die Betreuung des Kindes mittragen (Unterhalt).

Das wäre dann im obigen Beispiel die Mutter, die zahlen muß - ja, das finde ich einen akzeptablen Vorschlag. Schließlich hätte sie ja die Pille benutzen können.

Meines Erachtens nach ist Unterhalt für Frauen (MÄNNER) ohne Kinder nicht notwendig. Aber mit Kindern haben Frauen (in dem Fall VÄTER) Betreuungskosten. Wenn also sich ein Mann (EINE FRAU) an der Betreuung beteiligen will (Sorgerecht) dann nicht nur alle 14 Tage, sondern bitteschön beständig. Da das Kind nicht ständig umziehen kann, muss also ein Betreuungsentgelt gezahlt werden (Unterhalt).
Das gibt es aber nur in der Ehe. Darum ist es gerecht, dass ein Mann kein Sorgerecht ausserhalb der Ehe hat. (oder eine Frau kein Sorgerecht)

Ja, so betrachtet hast Du recht: Frauen müssen keinen Unterhalt an die Väter zahlen, sondern es genügt der Kindesunterhalt. Aber ich würde diese Frauen, die ja ohnehin schon unfähig zur Verhütung waren, nicht mit einem so intensiven Umgangrecht belasten. Ich denke, es genügt wirklich, wenn sie sich 2-3mal bis zum 18ten Lebensjahr sehen (Kommunion, Firmung und erste Haschzigarrette - was es halt so zu feiern gibt. Natürlich mit Verpflichtung, auch angemessene Geschenke zu bringen!)
Ich denke, dies würde auch helfen, die von Dir so heftig beklagte Benachteiligung von Frauen bei der ARbeitssuche zu mildern. Du siehst - diese Probleme sind recht einfach zu lösen, wenn Frauen auch bereit sind, ihre Privilegien aufzugeben und nicht nur nach Rechten (und Geld) kreischen.

Was aber ist mit den vielen Frauen, die sich nur eines sehnlichst wünschen: Dass der Vater mal endlich Notiz von dem von ihm gezeugten Nachwuchs nimmt?

Für viele Väter gibt es nämlich auch die Idee: Aus den Augen, aus den Sinn. Schau Dich mal in den geschiedenen-Frauen-Foren um, da hörst Du diese Klage auch recht oft. Es scheint also auch den Fall zu geben, dass Männer,selbst wenn sie können, sich nicht um die Kinder nach einer Scheidung kümmern.

Vielleicht wäre in Sachen Kindeswohl schon ein erster Schritt getan, wenn wir das Sorgerecht in Sorgepflicht umbenennen würden und in der Ehe auch nachehelich eine Verpflichtung für beide Elternteile einführen würden, die gerichtlich sanktioniert werden kann, sich um die Kinder zu kümmern. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile!

Für Väter, die sich gern kümmern möchten, gibt es dann ja auch die Möglichkeit zu klagen, weil sie ihrer Sorgepflicht nicht nachkommen können. Wäre also allen geholfen?

Es grüsst frech fragend
das Emmalein


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