Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Leasingehe?

Jeremin, Sunday, 29.02.2004, 14:35 (vor 8013 Tagen)

Wenn wir schon bei Spekulationen sind, wie wär´s dann mit ´ner Leasing-Ehe? Die Partner heiraten, unterschreiben den Ehevertrag und im Gesetz gibt´s eine Klausel, nach der die Ehe nach Ablauf dreier Jahre von BEIDEN PARTNERN erneut bestätigt werden muß, ansonsten ist sie hinfällig. Unterhalts- und Besuchsregelungen werden dann nach den zum Zeitpunkt der Nicht-Neubestätigung vorliegenden Umständen nach Gesetzeslage entschieden. Nach Ablauf dreier Jahre verkürzt sich die Bestätigungsfrist auf zwölf Monate, auf Antrag auch auf erneute drei Jahre, die allerdings Höchstdauer bleiben. Wäre doch eine schöne Tradition, alle Jahre wieder zum Notar zu fußen und die Ehe neu zu bestätigen. Auch ein weites Feld für Feierlichkeiten täte sich auf, ganz abgesehen von den Möglichkeiten, die der Bürokratie daraus erwachsen. Also, ich kenne einige Männer, die sich jetzt noch vehement gegen den Stand der Ehe sträuben, ein Probemodell aber jederzeit eingehen würden. Aber, wie gesagt, mit dreijähriger Kündigungsmöglichkeit.

Jeremin


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