Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: zu PKH

XRay, Thursday, 08.01.2004, 01:09 (vor 8065 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: zu PKH von Odin am 07. Januar 2004 22:36:42:

Prozesskostenhilfe ist eine gesetzliche Hilfeleistung die Menschen zusteht, die nicht genug Geld haben, sich gerichtlich vertreten zu lassen. Die wird jedem gewährt.

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Nein, die wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Das stimmt so nicht, weil man das vorher ja gar nicht beurteilen kann. Außerdem stellt den Antrag oft eh der Anwalt selbst und der wird natürlich große Aussichten auf Erfolg sehen.

Die "Aussicht auf Erfolg" verstehst du vielleicht etwas falsch.
Es ist jedenfalls so, dass nicht jede spinnerte Klage PKH-würdig ist, um es mal einfach zu sagen.
Eine Exehefrau wird mit einer Unterhaltsklage in aller Regel Aussicht auf Erfolg haben.
Die PKH-Entscheidung bedeutet nicht, dass hier bereits ein Urteil gefällt wird, oder gar die Höhe des Unterhalts für richtig erachtet wird. Es soll aber vermieden werden, dass Klagen staatlich finanziert werden, die von vornherein aussichtslos sind ...


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