Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ist der Mann gleichberechtigt ?

XRay, Wednesday, 07.01.2004, 17:33 (vor 8065 Tagen) @ UP

Als Antwort auf: Re: Ist der Mann gleichberechtigt ? von UP am 07. Januar 2004 14:43:45:

Hallo,
Es ging mir bei meinem Beitrag garnicht darum, zu polarisieren. Es ist mir bekannt, dass glücklicherweise 90% aller Trennungen mehr oder minder "gut" ablaufen. Diese Menschen wird man in den Foren aber auch nicht antreffen. Ich möchte für meine Kids auch keinen KU. Wenn ich welchen bekäme, würde ich den für die Ausbildung der Kurzen anlegen. Was mich wurmt, ist dass ein unterhaltssäumiger Vater, dem das Wasser bis zum Hals steht - ein solcher Fall ist mir persönlich bekannt - nach §170 StGB verknackt wird. Eine unterhaltssäumige "Mutter" sich aber herausnehmen kann, von einem betreuenden Vater, der netto ca. 2.200,- € nach Hause bringt, 1.800,- € nachel. Unterhalt zu fordern. Dieser Antrag wird ihr nicht um die Ohren gehauen, sondern der wird verhandelt! Hier setzt meine Frage nach der Gleichberechtigung an.
LG UP

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Es ist anzunehmen, dass "Mutter" Prozeßkostenhilfe beantragt hat.
Da in der Sache "Ehegattenunterhalt" eine Erfolgsaussicht besteht, wurde vermutlich Prozeßkostenhilfe gewährt. Dass der Unterhalt in der genannten Höhe überzogen sein könnte, ist dabei unerheblich. Es genügt, dass ein
Unterhaltsanspruch nicht ausgeschlossen werden kann.
Da ein Anwalt bei PKH eine geringeren Satz erhält, suchen manche dieser
Zunft dies durch entsprechend höhere Streitwerte wett zu machen, was deinen Anwalt natürlich zusätzlich beglücken wird.
Der Streitwert richtet sich eben nach der ersten Forderung. Aus dem Streitwert ergibt sich die Anwaltsgebühr.
Was letzlich durchgesetzt werden kann, steht auf einem völlig anderen Blatt.


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