Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: zu PKH

Odin, Thursday, 08.01.2004, 00:36 (vor 8065 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: zu PKH von XRay am 07. Januar 2004 15:13:42:

Prozesskostenhilfe ist eine gesetzliche Hilfeleistung die Menschen zusteht, die nicht genug Geld haben, sich gerichtlich vertreten zu lassen. Die wird jedem gewährt.

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Nein, die wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Das stimmt so nicht, weil man das vorher ja gar nicht beurteilen kann. Außerdem stellt den Antrag oft eh der Anwalt selbst und der wird natürlich große Aussichten auf Erfolg sehen.


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