Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ist der Mann gleichberechtigt ?

Emmalein, Wednesday, 07.01.2004, 16:53 (vor 8065 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Ist der Mann gleichberechtigt ? von XRay am 07. Januar 2004 14:25:07:

Prozesskostenhilfe ist eine gesetzliche Hilfeleistung die Menschen zusteht, die nicht genug Geld haben, sich gerichtlich vertreten zu lassen. Die wird jedem gewährt.

In einem Rechtsstaat setzt man das Recht mit Rechtsanwälten durch und zwar vor Gericht. So ist das nun mal. Wenn eine Frau keinen Unterhalt von einem Mann bekommt, muss sie ihn ja auch verklagen, mit Geld, das sie eventuell nicht hat, weil sie wegen der Kinder nicht arbeiten gehen kann.

Wenn der Mindestbehalt wirklich keine gesetzliche Vorschrift ist, sollte er das schleunigst werden, ich hatte es aber anders im Kopf - heisst es nicht gesetzlicher Mindestbehalt?

Im Übrigen könnte man auch von den Männern sagen, sie sind geldgierig, denn in den Briefen um Scheidung geht es hier fast nie um das Problem, dass ein Mann seine Kinder nicht mehr sehen kann oder darf, sondern fast immer nur ums Geld.

Die Geschlechter tun sich wohl in Sachen Geldgier nicht viel.

Es grüsst grinsend
das Emmalein
(das meint: Money makes the world go round...;-))


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