Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wohl eher, weil die Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts eine Frau ist!

Jörg, Saturday, 26.04.2003, 00:57 (vor 8320 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Wohl eher, weil die Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts eine Frau ist! von Andreas am 25. April 2003 21:31:25:

Hallo Andreas!

>Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ist auf diese Bestimmung des Sexualstrafrechts nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 6, 389 <423 f.>).

Das ist sehr interessant. Da müßte man mal nachschauen, was vgl. BVerfGE 6, 389 <423 f.> genau ist und was dort drinsteht. Bemerkenswert ist das schon.[/i]

Aaalso *räusper*,

die Abkürzung "BVerfGE 6, 389 <423 f.>" ist der Hinweis auf eine Fund-
stelle aus der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des BVerfG (Bundes-
verfassungsgerichts). Die in Frage kommende Entscheidung befindet sich im
sechsten Band und beginnt auf Seite 389. Die eigentlich Fundstelle befin-
det sich auf den Seiten 423 folgende. Doch bevor man nun den mühsamen Weg
in die nächste juristische Bibliothek bestreitet, dürfte es einfacher
sein, bei Google zu suchen. Ich habe das mal gemacht und siehe da, ich bin
fündig geworden: Hier klicken (ab Randnummer 140 wird es interessant).

Gruß, Jörg


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