Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Wohl eher, weil die Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts eine Frau ist!

Andreas, Saturday, 26.04.2003, 00:31 (vor 8321 Tagen) @ Steffi

Als Antwort auf: Wohl eher, weil die Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts eine Frau ist! von Steffi am 25. April 2003 20:40:58:

Hallo Steffi,

vermutlich steht es da eher drin, weil die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts eine Frau ist. Ich komme selbst aus Bielefeld und kenne Frau Limbach persönlich noch aus ihrer Bielefelder Zeit, bevor sie an das Bundesverfassungsgericht gewechselt ist.

Naja, mittlerweile ist Jutta Limbach nicht mehr Präsidentin des BVG. Sie wurde ja im ersten Jahresquartal abgelöst. Ich glaube aber nicht, daß sich an der grundsätzlichen Rechtssprechung des BVG dadurch etwas ändern wird.

Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ist auf diese Bestimmung des Sexualstrafrechts nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 6, 389 <423 f.>).

Das ist sehr interessant. Da müßte man mal nachschauen, was vgl. BVerfGE 6, 389 <423 f.> genau ist und was dort drinsteht. Bemerkenswert ist das schon.

Danke für den Hinweis!

schöne Grüße
Andreas


gesamter Thread:

 

powered by my little forum