Re: "Großes Unrecht": Pfarrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesproch
Als Antwort auf: Re: "Großes Unrecht": Pfarrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesproch von Ferdi am 29. März 2003 11:56:27:
Hallo Ferdi
Besonders schlimm ging demnach eine Psychologin vor, die eine der drei Frauen laut Gericht mit "suggestiver Quälerei" zur Falschaussage aufforderte. Als die Zeugin darauf beharrte, dass es nur zu gymnastischen Übungen gekommen sei, nicht aber zu sexuellen Übergriffen, sagte die Psychologin laut Protokoll: "Doch, er hat was gemacht und du sagst uns jetzt was." An anderer Stelle fiel der Satz: "Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch."
Eindeutig suggestive Befragung. Diese Aussagen haetten tatsaechlich nie vor Gericht verwendet werden duerfen. Nicht genug, dass die Aussagen ohne jeglichen wissenschaftlichen Wert sind. Es ist durchaus moeglich, dass da etwas vorgefallen ist. Durch die dilettantische Befragung koennen die Zeuginnen jedoch kein Zeugnis mehr davon ablegen; zu sehr wurden sie von den suggestiven Fragen beeinflusst. IMHO sollte man bei solchen Befragungen endlich ein Exempel statuieren, und die Befragerinnen wegen Konstruktion von falchsen Indizien sowie mangelnder Sorgfalt bei der Arbeit rechtlich belangen.
Da sieht man mal, wie ausgebildete Psychologen Menschen beeinflussen können, die keine oder zu geringe Widerstandskraft gegen derartige "Gehirnwaschmaschinen" haben. Welche katastrophalen Folgen diese Methoden bei Kindern haben können, wurde in den Wormser Prozessen um die Manipulationsindustrie "Wildwasser" et al überdeutlich.
Leider ist das nur allzu wahr. Vor einigen Jahren trat in der Schweizer Sendung 'Ziischtigs Club' ein Gerichtsgutachter auf. Dieser Mann wies auf eine besondere Problematik von Gutachtern an Schweizer (und wohl auch anderen) Gerichten hin: Er bemaengelte, dass viele Gutachter nicht wuessten, was ein korrektes Gerichtsgutachten enthalten muesse bzw. auf welche speziellen Aspekte zu achten sei; eine Zusatzausbildung als Gerichtsgutachter zur ueblichen Psychologieausbildung sei nicht obligatorisch und fehle in vielen Faellen. So komme es oftmals dazu, dass Gutachter die zu begutachtenden Sachverhalte aus der Sicht eines Therapeuten anstatt eines neutralen Gutachters saehen. Ein Psychologe kann aber niemals beide Funktionen gleichzeitig wahrnehmen: einerseits neutraler Gutachter, andererseits parteiischer Therapeut; diese beiden Sichten schliessen sich gegenseitig aus. Es handelt sich um einen klassischen Interessenskonflikt.
Es sieht so aus, als ob die involvierte Psychologin und die Kriminaloberkommissarin bei ihren Ermittlungen keinerlei kritische Distanz mehr zu den Opfern bzw. den Zeugen hatten. Sie hatten offenbar nur noch ein Interesse: naemlich denjenigen als Taeter zu ueberfuehren, den sie fuer sich bereits als Taeter auserkoren hatten. Natuerlich ist kein Mensch voellig objektiv, und niemand kann sich bei Befragungen emotional voellig dem offenbarten Leid entziehen. Trotzdem muss ein Ermittler immer bemueht sein, seine Objektivitaet zu bewahren, ansonsten taugen seine Ermittlungen nichts.
Forderung: Solche "Verhöre" dürfen nur noch von besonders ausgebildeten Ermittlungskräften im Team ausgeführt werden, niemals durch eine Einzelperson.
Diese Forderung unterstuetze ich ohne Vorbehalt. Zumindest in der Schweiz stehen IMHO inzwischen genuegend gut ausgebildete Fachkraefte zur Verfuegung. Das war allerdings nicht immer der Fall.
Psychologie, Esoterik und Kaffeesatzleserei scheinen mir sehr artverwandte Tätigkeitsfelder zu sein.
Teilweise gibt es Zusammenhaenge, allerdings in einem anderen Sinne, als Du wahrscheinlich meinst.
Gruss
Maesi
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Arne Hoffmann,
29.03.2003, 11:53
- Re: "Großes Unrecht": Pfarrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesproch -
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