Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Großes Unrecht": Pfarrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen

Arne Hoffmann, Saturday, 29.03.2003, 11:53 (vor 8348 Tagen)

Die Rhein-Main Presse ("Wiesbadener Tagblatt"/"Wiesbadener Kurier") veröffentlicht heute unter der URL http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=1116016 den folgenden Artikel:

--- "Ihnen ist großes Unrecht geschehen"
Badischer Pfarrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs geistig Behinderter freigesprochen

Vom 29.03.2003
Von Norbert Demuth

Karlsruhe. Nach einem fünf Jahre dauernden Rechtsstreit ist ein Pfarrer aus Baden am Freitag vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs dreier geistig behinderter Frauen freigesprochen worden. "Ihnen ist großes Unrecht geschehen", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Udo Scholl, bei der Urteilsverkündung zu dem evangelischen Geistlichen. Der 63-Jährige ist damit juristisch rehabilitiert. Das Landgericht Mosbach im Neckar-Odenwald-Kreis hatte ihn im Dezember 1999 wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof kassierte jedoch das Urteil wegen Rechtsfehlern und verwies den Fall zu neuer Verhandlung an das Karlsruher Landgericht.

Dieses stufte jetzt die in der polizeilichen Vernehmung gemachten Aussagen der vermeintlichen Opfer als "unbrauchbar" ein. Richter Scholl betonte, dass auf die für das Gerichtsverfahren entscheidenden Vernehmungsprotokolle der Kriminalpolizei Mosbach niemals eine Anklage oder ein Urteil hätte gestützt werden dürfen. In zwei Fällen sei die Art der Vernehmungen "menschenunwürdig und ethisch verwerflich" gewesen. In "suggestiver Quälerei" seien dabei die Anschuldigungen gegen den Pfarrer "in die vermeintlichen Opfer hineingefragt" worden. Eine besonders negative Rolle habe dabei neben einer Kriminaloberkommissarin eine Diplompsychologin gespielt. Das Landgericht rügte zudem, dass die Tonbandaufnahmen zweier Vernehmungen "unvollständig" in schriftliche Protokolle übertragen wurden. Dies sei "eine Katastrophe", sagte Scholl. Im Fall der dritten Frau gebe es gar keine Tonbandaufnahme und nur ein schriftliches Protokoll der Vernehmung, von dem nicht klar sei, wie es zu Stande gekommen sei.

Die Frauen waren in den Mosbacher Johannes-Anstalten untergebracht. Der Pfarrer war Vorstandsmitglied des Behindertenheims, bis die Missbrauchsgerüchte im April 1998 öffentlich wurden. Er hatte sich daraufhin selbst angezeigt und die Anschuldigungen stets bestritten. Nach Bekanntwerden der Missbrauchsgerüchte war er von der badischen Landeskirche suspendiert und in den Ruhestand versetzt worden. Er hat sich inzwischen in Freiburg eine neue Existenz aufgebaut. Der Sprecher der Landeskirche, Marc Witzenbacher, äußerte sich "außerordentlich erleichtert" über den eindeutigen Freispruch.

Der Pfarrer kritisierte nach dem Urteil die Kirche. Diese habe ihn nach über 30-jähriger Tätigkeit von einem Tag auf den anderen beurlaubt und ihm "die Ruhestandsurkunde per Post" zugeschickt. ---

Herzlicher Gruß

Arne


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