Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachtrag

Arne Hoffmann, Tuesday, 19.11.2002, 17:18 (vor 8426 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Väter ohne Trauschein kämpfen um Sorgerecht (Artikel) von Arne Hoffmann am 19. November 2002 09:39:25:

Heute war im ARD-/ZDF-Mittagsmagazin ein längerer Bericht zum selben Thema, es kamen ebenfalls Väterrechtler wie der VfK zu Wort. Überhaupt scheint die Väterbewegung Schritt für Schritt mehr Medienaufmerksamkeit zu gewinnen. Bleibt zu hoffen, dass es der Männerbewegung insgesamt bald ähnlich geht. Noch vor ein paar Jahren waren Väterrechte ein Null-Thema für Presse und Fernsehen.

Außerdem erreichte mich per Mail gerade folgende

--- Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Tag der Offenen Tür beim Bundesverfassungsgericht

Die Würde nichtverheirateter Väter ist zu respektieren

Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern

Genau vier Jahre hat es gedauert, bis die Väter sich durch die Instanzen geklagt haben. Nun sind sie beim Bundesverfassungsgericht angekommen.

Zum Tag der offenen Tür am 19. und am 20.11.02 soll darüber befunden werden, ob das Kindschaftsrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter und gegen den Schutz des Vaters auf natürliche Elternschaft verstößt. Männer wollen Vater sein, entgegen den Behauptungen von Politikern. Das Kindschaftsrecht von 1998 unterstellt, dass die Mütter eine engere Bindung zum Kind haben und verantwortlicher in der Erziehung sind. Ihr wurde bisher die Entscheidung für die aktive Elternschaft des Vaters überlassen. Sie kann den Vater das gemeinsame Sorgerecht übertragen, sie kann es ihm aber auch verwehren. Viele Väter leben in Partnerschaften ohne Trauschein. Sie sind genauso engagiert für ihre Kinder, wie die Väter in einer Ehe. Aber in der rechtlichen Stellung unterscheiden sich beide grundlegend. Während der eheliche Vater das gemeinsame Sorgerecht hat und in der Regel auch behalten soll, verhält sich das beim nichtverheirateten Vater anders. Der Vater ist durch den Gesetzgeber in eine Abhängigkeit zur Mutter gestellt. Nur sie allein kann darüber befinden, ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommt, oder nicht. In der Praxis hat sich schon lange gezeigt, dass Kinder sowohl den Kontakt zur Mutter und zum Vater brauchen, damit das Kindeswohl geschützt wird. Auch ist sich die Wissenschaft heute weitgehend einig, dass für das Kind beide Elternteile hohe Bedeutung haben. Dem wird das bisherige Kindschaftsrecht nicht gerecht. Die bisherige Vorentscheidung des Sorgerechtes für Mütter allein stellt eine unnötige Polarisation für das Kind dar und programmiert schon im Ansatz Loyalitätskonflikte. Für Kinder ist Sicherheit eine wichtige Grundvoraussetzung für das Leben, deshalb kann die Schlechterstellung der Väter nicht hingenommen werden. Gerade in einer Zeit, wo die Paare nicht nur Partnerschaft als Ehe gestalten, sollte der Staat mit moderner Gesetzgebung der Wirklichkeit von Eltern und Kindern begegnen. Es bleibt zu wünschen, dass sich nicht nur die Türen in Karlsruhe öffnen, sondern auch die Türen für das gemeinsame Sorgerecht von nichtverheirateten Eltern zum Wohle unserer Kinder.

Für den Bundesvorstand Dietmar Nikolai Webel, 11/2002 ---


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