Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Urteilsbegründung

SabineK, Friday, 14.06.2002, 12:24 (vor 8579 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Beweislage? von Rüdiger am 13. Juni 2002 20:31:41:

Guten Morgen Rüdiger,

Deine Antwort habe ich auch trotz des verlorengegangenen Zitattextes verstehen können :-)

Natürlich sollen die verfolgt werden, es dreht sich nur ums Strafmaß. Lebenslänglich für Ladendiebe fändest Du sicher auch unangemessen, oder? Oder einem bewährten Arzt die Approbation zu entziehen, weil er mal ne kleine Steuerhinterziehung begangen hat?

Mit diesen Beispielen hast Du sicherlich Recht. Da wäre dann schon eine Unverhältnismäßigkeit zu finden. Aber Rüdiger, das sind die falschen Beispiele. Tja, hätte der Fahrlehrer in seiner Freizeit gegrapscht, dann wäre ihm ganz sicher nicht die Fahrlehrer-Erlaubnis entzogen worden. Aber dadurch, daß er in seiner Funktion als Fahrlehrer, nämlich während einer Fahrstunde gegrapscht hat und dadurch seine Funktion für sich schamlos ausnutzte, ist es erst zum Entzug der Fahrlehrer-Erlaubnis gekommen.

Ich kopiere noch einmal die vollständige Kurzmitteilung, die auch auf der Webseite vom WDR zu finden ist, hier hinein. Vielleicht wird dann die Entscheidung des OVG, die Klage vom Fahrlehrer auf Entzug seiner Lizenz abzuweisen, etwas plausibler. Ich würde ja auch gern den Link zu dieser Seite angeben, weiß aber nicht, ob ich damit gegen bestehende Foren-Regeln verstoßen würde.

Ein Fahrlehrer, der wegen sexueller Übergriffe auf Schülerinnen verurteilt wurde, muss den Verlust seiner Fahrlehrer-Erlaubnis hinnehmen. Das geht aus einem am Dienstag (11.06.02) veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für NRW in Münster hervor (Az: 8 B 636/02). Ein Fahrlehrer aus Bochum hatte geklagt, weil die Stadt ihm nach dem Urteil die Lizenz entzogen hat. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, das der Stadt Recht gab.

Die strafrechtlich festgestellten Übergriffe des Mannes auf zwei seiner Fahrschülerinnen rechtfertigten die Annahme, der Fahrlehrer besitze die notwendige Zuverlässigkeit für seinen Beruf nicht, begründete der 8. Senat des OVG die Entscheidung. Er habe die Pflicht zur gewissenhaften Ausbildung "gröblich verletzt" und seine Funktion ausgenutzt. Erschwerend komme hinzu, dass er die Frauen angegrapscht hatte, während sie die Autos steuerten.

Ich denke schon, daß jetzt ganz klar ersichtlich ist, daß bei diesem Urteil nicht eine Tendenz zur überharten und vorschnellen Verurteilung bei männlichen Tätern sichtbar ist. Wie schon einmal gesagt, man muß unterscheiden ob jemand seine "Funktion" sprich seinen Beruf ausnutzt oder ob dieser jemand seinen Berufsstand nicht ausgenutzt hat. Berufe mit sogenannten Funktionen findet man doch überall, z.B. Polizei, Feuerwehr, Ärzte, Lehrer, Vorgesetzte ... etc.

Gruß
Sabine


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