Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verhältnismäßigkeit

Norbert, Thursday, 13.06.2002, 01:39 (vor 8581 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Verhältnismäßigkeit von Rüdiger am 12. Juni 2002 19:18:50:

ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, wie man Grabschen definiert und
unter welchen Umständen das passiert ist.

In der Tat. So wie ich den Laden aber kenne (sprich: die Definitionen für Belästigung), halte ich es für durchaus möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht und die berufliche Lebensgrundlage eines Menschen wegen einer vergleichsweisen Lappalie zugrunde gerichtet wird. Mit 1000 Euro Bußgeld pro Fall sollte so was eigentlich erledigt und ausreichend gebüßt sein; erst wenn es immer wieder vorkommt, sollte man über einen Entzug der Fahrlehrerlizenz nachdenken. Fußballspielern zeigte man ja auch nicht sofort die rote Karte ...
Gruß, Rüdiger

Hmm, Berufsverbot in einem nichtstaatlichen Bereich.
Die genauen Umstände kann ich aber nicht prüfen, die Grundlage ist dafür zu klein.
Aber die Hysterie 'sexuelle Belästigung' ist inzwischen allseits bekannt.

Gruß
Norbert


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