Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Beweislage?

Jens, Thursday, 13.06.2002, 21:31 (vor 8580 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Beweislage? von Rüdiger am 13. Juni 2002 16:37:46:


[quote][quote][quote]Hallo Jens,
Deine Aufregung in Ehren - aber hast Du schonmal von so etwas wie
Verhältnismäßigkeit gehört!?
Gruß, Jörg *kopfschüttelnd*
[/quote][/quote][/quote]

Klar - und?
Jens

Also da ist auf einen Seite ein unrechtmäßiges Angrabbeln. Okay, gehört sich nicht. Auf der anderen Seite ist eine ruinierte berufliche Existenz, tausende von Mark bei der Einrichtung der Fahrschule in den Sand gesetzt, der Mann muß sich beruflich völlig neu orientieren, vielleicht ist er auch schon über 40, wo die Dauerarbeitslosigkeit und das soziale Aus schon halb vorprogrammiert sind, und da fragst Du allen Ernstes, was Verhältnismäßigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet?[/i]

Hi Rüdiger!

Wenn ich mich recht entsinne, hat er es zwei mal gemacht. Wenn er sich da also nicht zurückhalten kann, obwohl er weiß, daß ihm diese Strafe droht, stimmt also etwas nicht. Wie weit soll das gehen, was soll noch passieren, bis er die Erlaubnis verliert, seinen Beruf auszuüben?

Genauso gut könntest Du einem, sagen wir mal: 45jährigen Berufskraftfahrer wegen eines zweimaligen Lenkzeitenverstoßes einen lebenslangen Führerscheinentzug aufs Auge drücken - der Mann ist doch dann erledigt, vielleicht mitsamt einer dranhängenden Familie! Ohne den Verstoß entschuldigen zu wollen - übermüdete Fahrer sind schließlich eine Gefahr - aber wer da die fehlende Verhältnismäßigkeit nicht mehr erkennt, der hat schon eine eigenartige Sicht der Dinge. Leute wie Hemmaneddo und Du scheinen die sacrosanctitas weiblichen Fleisches ein bißchen arg hoch einzuschätzen, so als wäre Grabbelei ein Kapitalverbrechen und nicht etwas, das wahlweise mit einer Backpfeife oder einer 1000-Euro-Buße aus der Welt geschafft werden könnte.

Wie ich schon gesagt habe. Ich würde keine Untschiede machen, ob ein Junge oder Mädchen belästigt wird, und von wem sie belästigt würden. Ich weiß nur, daß man Grenzen ziehen muß, daß es offensichtlich perverse Frauen und Männer gibt. Irgendwann reicht gegrapsche eben nicht mehr aus oder befriedigt nicht mehr.... was dann? Durch lasche Strafen in diesem Berreich würde man solche Handlungen bagatellisieren. Das darf nicht passieren und zu Vergewaltigung oder stärkeren Mißbrauch darf es nicht kommen. Und DIESER Mensch zeigt Tendenzen zum Mißbrauchsverhalten. Natürlich müssen im Gegenzug Strafen über Falschaussagen und ungerechtfertigter Sexueller Vorwurf auf das HÄRTESTE Bestraft werden.

Mal 'ne ganz andere Frage: Wie steht es denn eigentlich mit der Beweislage? Außer Fahrlehrer und Schülerin dürfte doch wohl keiner mit im Auto gewesen sein, oder? Und dann verurteilt das Gericht allein aufgrund der Aussage der Schülerin? Merkwürdig, daß dieser Aspekt hier noch gar nicht diskutiert wurde, und das, obwohl hier früher diese Art gerichtlicher "Beweiswürdigung" oft genug zu Recht kritisiert wurde. Wenn Aussage gegen Aussage steht, müßte eigentlich gemäß dem Grundsatz "In dubio pro reo" Freispruch erfolgen.

Das ist richtig.

Okay, in unserem Falle waren es ZWEI Mädchen, die offenbar unabhängig voneinander ähnliches aussagten, das erhöht die Glaubwürdigkeit der Mädchen

Eben!

aber insgesamt gewinne ich hier doch den Eindruck, daß aufgrund einer äußerst fragwürdigen Beweislage ein sehr weitreichendes Urteil gefällt worden ist.

Ich kenne den genauen Fall nicht, auch nicht den genauen Verlauf der Verhandlung. Er hat immer noch das REcht in Berufung zu gehen, vielleicht hat er es auch zugegeben....

Du bist nach Carlos hier schon der zweite, der bekundet, in solchen Fällen gleich "rot zu sehen", nach dem Wildwestmotto "zuerst schießen, dann fragen" erstmal die vermeintlich Schuldigen in den Boden zu stampfen usw. usf. - nicht daß ich vorhätte, demnächst zu belästigen oder zu grabbeln, aber blümerant wird mir schon bei der Vorstellung, daß solche unbesonnenen, aufbrausenden Typen unsere Städte bevölkern.

In dem Fall meiner Freundin ist das anders. Sie wurde mit Absicht und wissentlich belästigt. Das schlimme ist, es ist schon zum zweiten mal passiert, an gleicher stelle vor 2 Jahren mit der gleichen methode von hinten begrapscht und abhauen und vermutlich der gleiche Typ. Was wird er noch tun? Würder mehr passieren, wenn die Situation es zulassen würde?

Ich kann mir schon vorstellen, wie das läuft. Frau sagt zu ihrem Freund: "Der Typ hat mich angemacht!" Freund hat dicke tätowierte Arme und hört gar nicht zu, sondern haut einem gleich aufs Maul;-) - nee danke, auf solche selbstgerechten Typen kann ich verzichten .....

So ist es nun nicht. Ich weiß auch, daß man keine Selbstjustiz üben darf. Ich habe jedoch, was sexuelle Belästigung angeht - egal welches Geschlecht es betrifft - kein Verständnis dafür und ich glaube nicht, daß eine Anzeige, die im Sand verläuft, ihn oder sie davon abhält so etwas noch mal zu tun. Also was tun, um sich nicht völlig hilflos vorzukommen? Welche Auswirkungen diese Belästigungen auf meine Freundin hatte möchte ich jetzt hier nicht schreiben. Mit Sensibiliät hat das nichts zu tun, aber dem eigentlichen Opfer fragt an dieser Stelle niemand. Das strafmaß ist korrekt, es muß nur für beide Geschlechter gelten.

Gruß,
Jens


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