Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beweislage?

Rüdiger, Thursday, 13.06.2002, 19:37 (vor 8580 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jens am 13. Juni 2002 14:04:11:

Hallo Jens,
Deine Aufregung in Ehren - aber hast Du schonmal von so etwas wie
Verhältnismäßigkeit gehört!?
Gruß, Jörg *kopfschüttelnd*[/i]

Klar - und?
Jens

Also da ist auf einen Seite ein unrechtmäßiges Angrabbeln. Okay, gehört sich nicht. Auf der anderen Seite ist eine ruinierte berufliche Existenz, tausende von Mark bei der Einrichtung der Fahrschule in den Sand gesetzt, der Mann muß sich beruflich völlig neu orientieren, vielleicht ist er auch schon über 40, wo die Dauerarbeitslosigkeit und das soziale Aus schon halb vorprogrammiert sind, und da fragst Du allen Ernstes, was Verhältnismäßigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet?

Genauso gut könntest Du einem, sagen wir mal: 45jährigen Berufskraftfahrer wegen eines zweimaligen Lenkzeitenverstoßes einen lebenslangen Führerscheinentzug aufs Auge drücken - der Mann ist doch dann erledigt, vielleicht mitsamt einer dranhängenden Familie! Ohne den Verstoß entschuldigen zu wollen - übermüdete Fahrer sind schließlich eine Gefahr - aber wer da die fehlende Verhältnismäßigkeit nicht mehr erkennt, der hat schon eine eigenartige Sicht der Dinge. Leute wie Hemmaneddo und Du scheinen die sacrosanctitas weiblichen Fleisches ein bißchen arg hoch einzuschätzen, so als wäre Grabbelei ein Kapitalverbrechen und nicht etwas, das wahlweise mit einer Backpfeife oder einer 1000-Euro-Buße aus der Welt geschafft werden könnte.

Mal 'ne ganz andere Frage: Wie steht es denn eigentlich mit der Beweislage? Außer Fahrlehrer und Schülerin dürfte doch wohl keiner mit im Auto gewesen sein, oder? Und dann verurteilt das Gericht allein aufgrund der Aussage der Schülerin? Merkwürdig, daß dieser Aspekt hier noch gar nicht diskutiert wurde, und das, obwohl hier früher diese Art gerichtlicher "Beweiswürdigung" oft genug zu Recht kritisiert wurde. Wenn Aussage gegen Aussage steht, müßte eigentlich gemäß dem Grundsatz "In dubio pro reo" Freispruch erfolgen. Okay, in unserem Falle waren es ZWEI Mädchen, die offenbar unabhängig voneinander ähnliches aussagten, das erhöht die Glaubwürdigkeit der Mädchen, aber insgesamt gewinne ich hier doch den Eindruck, daß aufgrund einer äußerst fragwürdigen Beweislage ein sehr weitreichendes Urteil gefällt worden ist.

Gruß, Rüdiger

PS: Du bist nach Carlos hier schon der zweite, der bekundet, in solchen Fällen gleich "rot zu sehen", nach dem Wildwestmotto "zuerst schießen, dann fragen" erstmal die vermeintlich Schuldigen in den Boden zu stampfen usw. usf. - nicht daß ich vorhätte, demnächst zu belästigen oder zu grabbeln, aber blümerant wird mir schon bei der Vorstellung, daß solche unbesonnenen, aufbrausenden Typen unsere Städte bevölkern. Ich kann mir schon vorstellen, wie das läuft. Frau sagt zu ihrem Freund: "Der Typ hat mich angemacht!" Freund hat dicke tätowierte Arme und hört gar nicht zu, sondern haut einem gleich aufs Maul;-) - nee danke, auf solche selbstgerechten Typen kann ich verzichten .....


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