Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alle Gesetze sind Schwindel? Wieso?

Beelzebub, Monday, 31.12.2007, 16:15 (vor 5983 Tagen) @ Linksanwalt

Im BGB steht das die befruchtete Eizelle als vor dem Erbfall geboren gilt
und damit (rechtlich) als Mensch lebt

Genau das steht nicht da. Im Gegenteil, das Gesetz unterscheidet mit den Worten "...nicht lebte, aber bereits gezeugt..." ausdrücklich zwischen "leben" und "gezeugt sein".

(§1 BGB).

Dieser § (den du anscheinend nicht gelesen hast) lautet (Hervorhebung von mir):

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Woraus liest du, das sie
auch geboren werden muss?

Aus dem Wörtchen "noch". Wenn der spätere Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls "noch nicht lebte", setzt das voraus, dass er irgendwann mal leben muss, um erben zu können. Das Gesetz fingiert nur den Zeitpunkt der Geburt, nicht aber die Geburt selbst.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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