Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kleiner Schwindel im BGB

Beelzebub, Monday, 31.12.2007, 14:05 (vor 5983 Tagen) @ Linksanwalt


Diese "keine Kinder" sind in unserem Recht erbberechtigt. Genaugenommen
ist schon eine befruchtete Eizelle erbberechtigt.

Aber nur, wenn sie dann auch geboren wird. Dank eines kleinen Kunstgriffs im BGB.


§ 1923

(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

Gruß & Autobahnabriss

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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