Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Es scheint mir als ob man aneinander vorbei redet. In der Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes, geht es eindeutig um die Eindämmung der, durch die (mittlerweile 140000) viele der zugelassenen Anwälte ausgelöste Prozessflut. Dazu müsste man, gemäß des Vorschlages des ehemaligen Präsidenten des dt. Richterbundes Herr Mackenroth ein Bund der Rechtsuchenden gründen, ähnlich dem Bund der Steuerzahler. Es geht für jeden Besucher dieses Forums, der schon mal Bekanntschaft mit der Scheidungsindustrie gemacht hat, um a) die Prozesskosten zu senken und b) eine, mit dem Grundgesetz und Menschlichkeit verträgliche Lösung eines familiären Konflikts zu finden. Da sind mir Selbsthilfegruppen mit ehrenamtlichen Mitgliedern allemal lieber als RAe deren Ziel eindeutig Geld verdienen ist. Auch wenn ich den berechtigten Wunsch der RAe, einigermaßen gut zu leben verstehe, kann ich es nicht mehr hinnehmen, dass ich und meine Familie als Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Juristen herhalten muss. Und zwar unter Missachtung gültiger Gesetze, wie z. B. das hartnäckige Ignorieren der Kindergeldanrechnung nach §1612b, BGB, durch eine angebliche "Fachanwältin für Familienrecht". Dieses Verhalten mancher RA - diese betrachten es als Kavaliersdelikt - hat meine Hoffnungen auf eine gütliche Einigung, auf ein Dialog mit meinen Söhnen restlos zerstört. Man mag mir meine altmodische Vorstellung über eine Beziehung Vater-Sohn verzeihen, denn diese orientiert sich an §1618a, BGB, Gegenseitiges Beistand und Rücksicht der Eltern und Kinder.
Und solange der Staat keine Kontrollmöglichkeiten der Tätigkeit der Anwälte vorsieht, kein Numerus Clausus einführt und Familiensachen nicht im Katalog des Schlichtungsgesetzes aufnimmt, bleibt die Abschaffung des RBG die einzige, kostengünstigste Alternative. Denn die Qualität der Rechtsberatung kann dadurch allein durch die Kräfte des freien Wettbewerbs geregelt werden.
Wobei es eine Begriffsverschiebung gibt: Rechtsdienstleistung beinhaltet
nur noch die Auslegung(!) von Gesetzen, nicht mehr die einfache Anwendung,
wie es vorher der Fall war. §6 (2) schränkt das nur auf Jruisten ein, wenn
kein nachbar- oder freundschaftliches Verhältnis besteht.
Die begrifflichen Feinheiten sind unerheblich solange Betroffene, die alle zwei Jahre auskunftspflichtig sind, sich nicht gegenseitig im Rahmen einer Selbsthilfegruppe helfen können.
In einem solchen Fall gibt es Disziplinarverfahren, die Möglichkeit zur
Beschwerde bei der Anwaltskammer und sogar eine mögliche Haftung der
Anwälte.
Ein gut gemeinter Rat. Verzeih mir bitte wenn ich nur darüber lächeln kann. Wenn ich mir die Antworten der DAV, BRAK, der Staatsanwaltschaft, usw. ansehe, bleibt Deine Aussage nur Wunschdenken. Nun ist der Fall beim BVerfG.
Da hast du Recht. Da besteht beim RBG tatsächlich Nachholbedarf, der aber
durch die jetzt inkrafttretenden Änderungen behoben wird.
Danke. Allerdings wird nichts behoben, was Scheidungsopfer betrifft. Darüber hinaus, sind auch Rechtschutzversicherungen ausgenommen. Diese hätten gerne selbst Rechtsberatung erteilt um eben der von Herrn Mackenroth beklagten Prozessflut der Anwälte Einhalt zu gebieten. Frau Zypries hat allerdings auf taub umgestellt.
Ein Lehrer erteilt Untericht im staatlichen Auftrag und unter staatlicher
Kontrolle, ein Richter legt im staatlichen Auftrag unter staatlicher
Kontrolle die Gesetze aus. Ein Anwalt handelt in privatem Auftrag.
Das mit der Kontrolle wage ich sehr stark anzuzweifeln. Während es bei einem Lehrer vorkommen kann, dass er sein Job verliert, sind Richter unantastbar (nicht zu verwechseln mit der indischen Kaste). Wenn ich die Begründung meiner Richterin ansehe, "die Zumutbarkeitserwägungen des Einelfalles", dann liest sich die Auslegung der Gesetze wie folgt: Gesetze gibt es zwar auf Papier, aber nicht für einen Vater. Angesichts des neu eingeführten Antidiskriminierungsgesetzes, erinnert mich dies an das antike Athen: da gab es lauter Demokraten, die sich einige Sklaven hielten.
Gerade Dein Argument, dass RAe in privatem Auftrag handeln, sollte Grund genug sein, das RBG abzuschaffen. Alle anderen Berufsgruppen, die ebenfalls im privatem Auftrag handeln, kennen kein Beratungsschutz, ausserhalb haftungsauslösender Handlungen.
Du verwechselst die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes mit der
ehrenamtlichen Tätigkeit, wie Nachbarschaftshilfe, usw. Überall ist
Letzteres straffrei. Haftpflichten sind bereits durch gültige Gesetze
geregelt.
Trotzdem ist z.B. der Architektenberuf dadurch geschützt, daß nur ein
Architekt einen Bauentwurf abnehmen kann.
Auch ein Elektriker muss seine Anlage in einem Reihenhaus vom TÜV abnehmen lassen. Die Beratung zur Dimensionierung der Anlage, kann sich der Häuslebauer von jeder Person seines Vertrauens holen. Übrigens, wenn der Elektriker Mist baut, ist er sein Geld los: RAe eben nicht. Warum?
Michael
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12.09.2006, 11:42
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