Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

susu, Wednesday, 13.09.2006, 01:38 (vor 7026 Tagen) @ Rainer

Hallo

Ist er doch gar nicht. Das Gesetz um das es geht stellt die

Gewerbmäßgie

(!) Rechtsberatung ohne Entsprechende Erlaubnis unter Strafe. Das

bedeutet

Die "geschäftsmäßige" Rechtsberatung ist verboten.

Du hast recht. Wobei geschäftsmäßig je nach Rechtsauslegung das gleiche bedeutet (mit Gewinnabsicht), aber auch eine dauerhaft Institutionalisierte Form der kostenlosen Beratung beinhanltet (wenn ich den Juristensprech dazu richtig verstehe).

Oder wie es ein Kommentar, den ich gefunden habe sagt: Nicht geschäftsmäßig handelt wer "nur gelegentlich aus Gefälligkeit unter besonderen Umständen unentgeltlich einen Rechtsrat erteilt".

susu


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