Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

susu, Wednesday, 13.09.2006, 02:06 (vor 7025 Tagen) @ Michael Baleanu

Wenn Sie sicher sind, dass Ihr, Sie beratender RA nicht nur auf die Höhe
des Streitwertes schielt, dann sind Sie eine glückliche Person. Ich würde
Ihnen die Diskussionsseite der Petition empfehlen. Da wurden und werden
genügend Argumente ausgetauscht.

Wie wäre es hiermit: http://www.bmj.de/files/41c5318b0f10d04455e1f9b3d1af3349/1306/RegE%20Rechtsdienstleistungsgesetz.pdf
Wird laut Bundesjustizministerium Mitte 2007 in kraft treten.

Für dich relevant:
"§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen
Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen)."

und

"§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die
1. berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen
und deren Zusammenschlüsse,
[..]
im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder
der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber
der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung
sind.
[..]"

Was meines Wissens nur die aktuelle Regelung in dem Sinne klarstellt, daß unentgeltliche Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt sind und Interessensvereinigungen ebenfalls ausdrücklich befugt sind solche Leistungen zu erbringen. Beides war in der aktuellen Fassung eher unklar.

Einfachstes Gegenargument zu Ihrer Frage: Sie lassen es vermutlich
bedenkenlos zu, dass Schüler oder Studenten Ihren Kindern
Nachhilfeunterricht geben. Haben Sie jemals danach gefragt ob die, die
Schulbücher verstehen?

Ich habe keine Kinder und als Schüler selbst Nachhilfe erteilt. Das schlimmste was in so einem Fall passieren kann ist, daß sich kein Lernfortschritt einstellt. Das schlimmste was passieren kann, wenn man auf einen unkundigen Rechtsbeistand vertraut ist vom jeweiligen Problem abhängig. Aber man kann da durchaus sogar strafbare Handlungen begehen. Die bessere Analogie wäre die Medizin. Würden sie sich von ihrem Nachbarn den Wurmfortsatz entfernen lassen?

Wieso dürfen Schüler und Studenten straffrei dies
tun? Warum gibt es das doppelte Monopol bei Rechtsanwälten? Keine
Rechtsberatung und keine Vertretung vor Gericht ohne RA? Sollen wir
bei Lehrer Ähnliches einfordern? Sind noch weitere Berufszweige
interessiert daran?

Die Lehrer sind da in der gleichen Position wie die Richter (und die werden auch in der Neuregelung keine "Kundschaft" verlieren). Dir ist hoffentlich klar, daß ein ähnlicher Schutz für Handwerksberufe existiert (Meisterpflicht!), im medizinisch-pflegerischen Bereich oder auch bei Ingenieurstätigkeiten, oder...

susu


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