Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

susu, Wednesday, 13.09.2006, 12:39 (vor 7024 Tagen) @ Michael Baleanu

Paragrafen muss man immer vollständig durchlesen. In denen, von dir
zitierten Paragrafen 6 und 7, wird jeweils im Abs. 2 sehr stark
eingeschränkt, wer Rechtsberatung erteilen darf: nämlich nur Juristen.

Wobei es eine Begriffsverschiebung gibt: Rechtsdienstleistung beinhaltet nur noch die Auslegung(!) von Gesetzen, nicht mehr die einfache Anwendung, wie es vorher der Fall war. §6 (2) schränkt das nur auf Jruisten ein, wenn kein nachbar- oder freundschaftliches Verhältnis besteht.

Noch schlimmer sind die Folgen wenn der Unkundige von dem du dir einen Rat
holen willst, Jurist ist. Denn, nachdem du den Fehler entdeckt hast, wird
dir vom Gericht die anwaltliche Vertretung - obwohl sie schlecht war -
entgegengehalten.

In einem solchen Fall gibt es Disziplinarverfahren, die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Anwaltskammer und sogar eine mögliche Haftung der Anwälte.

Diese Frage ist nicht relevant, denn vor Gericht kann ich mich nur durch
einen Anwalt, nicht durch den Nachbarn vertreten lassen. Es geht beim RBG
nicht um die Zulassung der Nachbarschaft als Ersatz für den Chirurgen im
Kreissaal, sondern um den freundschaftlich gemeinten Rat vor der
Operation, um welche Krankheit es sich tatsächlich handeln könnte. Denn
auch die medizinische Diagnostik ist nicht immer die beste. Wenn ich also
meinem Nachbarn empfehle, er solle sich doch bitte zunächst einmal einen
weiteren Rat holen, werde ich nicht gleich wegen Schadenersatz vom
Chirurgen verklagt aufgrund einer unerlaubten medizinischen Beratung.


Da hast du Recht. Da besteht beim RBG tatsächlich Nachholbedarf, der aber durch die jetzt inkrafttretenden Änderungen behoben wird.

Nochmals, sehr gute Beispiele und Argumentationen gegen die allgemeinen
Missverständnisse in Zusammenhang mit solche, an den Haaren gezogenen
Vergleiche mit anderen Berufen (Richter und Lehrer??), sind auf der
Diskussionsseite der Petition enthalten.

Ein Lehrer erteilt Untericht im staatlichen Auftrag und unter staatlicher Kontrolle, ein Richter legt im staatlichen Auftrag unter staatlicher Kontrolle die Gesetze aus. Ein Anwalt handelt in privatem Auftrag.

Du verwechselst die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes mit der
ehrenamtlichen Tätigkeit, wie Nachbarschaftshilfe, usw. Überall ist
Letzteres straffrei. Haftpflichten sind bereits durch gültige Gesetze
geregelt.

Trotzdem ist z.B. der Architektenberuf dadurch geschützt, daß nur ein Architekt einen Bauentwurf abnehmen kann.

susu


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