Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Wie wäre es hiermit:
http://www.bmj.de/files/41c5318b0f10d04455e1f9b3d1af3349/1306/RegE%20Rechtsdienstleistungsgesetz.pdf
Wird laut Bundesjustizministerium Mitte 2007 in kraft treten.Für dich relevant:
"§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungenund
"§ 7
Was meines Wissens nur die aktuelle Regelung in dem Sinne klarstellt, daß
unentgeltliche Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt sind und
Interessensvereinigungen ebenfalls ausdrücklich befugt sind solche
Leistungen zu erbringen. Beides war in der aktuellen Fassung eher unklar.
Paragrafen muss man immer vollständig durchlesen. In denen, von dir zitierten Paragrafen 6 und 7, wird jeweils im Abs. 2 sehr stark eingeschränkt, wer Rechtsberatung erteilen darf: nämlich nur Juristen.
Einfachstes Gegenargument zu Ihrer Frage: Sie lassen es vermutlich
bedenkenlos zu, dass Schüler oder Studenten Ihren Kindern
Nachhilfeunterricht geben. Haben Sie jemals danach gefragt ob die, die
Schulbücher verstehen?
Ich habe keine Kinder und als Schüler selbst Nachhilfe erteilt. Das
schlimmste was in so einem Fall passieren kann ist, daß sich kein
Lernfortschritt einstellt. Das schlimmste was passieren kann, wenn man auf
einen unkundigen Rechtsbeistand vertraut ist vom jeweiligen Problem
abhängig.
Noch schlimmer sind die Folgen wenn der Unkundige von dem du dir einen Rat holen willst, Jurist ist. Denn, nachdem du den Fehler entdeckt hast, wird dir vom Gericht die anwaltliche Vertretung - obwohl sie schlecht war - entgegengehalten.
Die bessere Analogie wäre die Medizin. Würden sie sich von ihrem Nachbarn
den Wurmfortsatz entfernen lassen?
Diese Frage ist nicht relevant, denn vor Gericht kann ich mich nur durch einen Anwalt, nicht durch den Nachbarn vertreten lassen. Es geht beim RBG nicht um die Zulassung der Nachbarschaft als Ersatz für den Chirurgen im Kreissaal, sondern um den freundschaftlich gemeinten Rat vor der Operation, um welche Krankheit es sich tatsächlich handeln könnte. Denn auch die medizinische Diagnostik ist nicht immer die beste. Wenn ich also meinem Nachbarn empfehle, er solle sich doch bitte zunächst einmal einen weiteren Rat holen, werde ich nicht gleich wegen Schadenersatz vom Chirurgen verklagt aufgrund einer unerlaubten medizinischen Beratung.
Wieso dürfen Schüler und Studenten straffrei dies
tun? Warum gibt es das doppelte Monopol bei Rechtsanwälten? Keine
Rechtsberatung und keine Vertretung vor Gericht ohne RA? Sollen
wir
bei Lehrer Ähnliches einfordern? Sind noch weitere Berufszweige
interessiert daran?
Die Lehrer sind da in der gleichen Position wie die Richter (und die
werden auch in der Neuregelung keine "Kundschaft" verlieren). Dir ist
hoffentlich klar, daß ein ähnlicher Schutz für Handwerksberufe existiert
(Meisterpflicht!), im medizinisch-pflegerischen Bereich oder auch bei
Ingenieurstätigkeiten, oder...
Nochmals, sehr gute Beispiele und Argumentationen gegen die allgemeinen Missverständnisse in Zusammenhang mit solche, an den Haaren gezogenen Vergleiche mit anderen Berufen (Richter und Lehrer??), sind auf der Diskussionsseite der Petition enthalten.
Du verwechselst die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes mit der ehrenamtlichen Tätigkeit, wie Nachbarschaftshilfe, usw. Überall ist Letzteres straffrei. Haftpflichten sind bereits durch gültige Gesetze geregelt.
Gruß
Michael
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12.09.2006, 11:42
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