Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes

Rainer ⌂, Wednesday, 13.09.2006, 02:30 (vor 7025 Tagen) @ susu

Hallo

Oder wie es ein Kommentar, den ich gefunden habe sagt: Nicht
geschäftsmäßig handelt wer "nur gelegentlich aus Gefälligkeit unter
besonderen Umständen unentgeltlich einen Rechtsrat erteilt".

Auf deutsch: In unserem Recht ist "geschäftsmäßig" nicht deffiniert. Es ist ein Gummibegriff, den jeder Richter auslegen kann wie er will.

Der Sinn dieses Nazigesetzes war es jeden beliebigen verurteilen zu können, der nicht "systemkompatibel" war. Deshalb auch solche Gummibegriffe.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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